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Neues Gesetz zur Abfrage von Bankkonten

am 19.02.2005 von http://log.handakte.de/

Verwaltungsbeamte in Finanzämtern und anderen Behördenkönnen sich ab dem 1. April 2005 per Knopfdruck …

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Am 1. April kommt der gläserne Bankkunde

mepHisto-bLAWg / RP Online: Kein Scherz: Am 1. April tritt das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit in Kraft. Damit kommt der gläserne Bankkunde. Dann ab dann erlaubt der Staat den Finanzämtern, die Stammdaten von Konten zu kontrollieren. Für manchen

Kontenabrufmöglichkeit des Finanzamts ab 1. April 2005 - kein Aprilscherz

Lichtenrader Notizen / Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht eine Information über das Kontenabrufverfahren, das am 1. April 2005 den Finanzämtern Kontrollmöglichkeiten gibt. In der Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums vom 15.02.2005 dazu heisst es u. a.

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ElsterFormular 2004/2005

advobLAWg / Die neue Version von ElsterFormular - ElsterFormular 2004/2005 - wird auf den offiziellen Internetseiten zum Download angeboten. CD-Roms sollen ab Ende Januar 2005 gratis bei den Finanzämtern abgeholt werden können.

Richter entscheiden: Kontenabfrage kann am 1. April beginnen

Lichtenrader Notizen / NRW-Justizportal: Karlsruhe/Raesfeld (dpa/lnw) - Der geplante Zugriff von Behörden auf Kontodaten ist wie geplant vom 1. April an möglich. Das Bundesverfassungsgericht lehnte am Mittwoch den Antrag eines Bankers aus Raesfeld (Kreis Borken) auf e

Datenschutzrechtliche Mängel bei Kontenabfragen

walfischbucht / durch Finanzämter konstatiert der Bundesbeauftragte für den Datenschutz (BfD) Peter Schaar. Stichproben bei Nordrhein-Westfälischen Finanzämtern hätten ergeben, dass die betroffenen Steuerzahler nicht immer vorher zum Sachverhalt befragt worden

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Blickpunkt Recht & Steuern / Das “Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit” ermöglicht seit April 2005 der Finanzverwaltung die Abfrage der Kontostammdaten mithilfe eines automatischen Kontenabrufverfahren. Doch in der Durchführung dieser Kontenabruf

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Der gläserne Steuerzahler: Wenn das Finanzamt heimlich prüft...

mepHisto-bLAWg / Automatisierter Abruf von Konteninformationen § 24 c KWG verpflichtet die Kreditinstitute seit dem 01.04.2003, die Stammdaten der Kunden für jederzeitige Zugriffe der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Verfügung

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