Neues Gesetz geplant: Verzögerungsrüge und Schmerzensgeld bei zu langer Verfahrensdauer
Schmerzensgeld bei überlanger Verfahrensdauer - das soll nach einem Bericht in der Süddeutschen Zeitung ein neues Gesetz vorsehen. Mittels einer “Verzögerungsrüge” soll bei überlanger Verfahrensdauer für jeden Monat Verzögerung ein Schmerzensgeld geplant sein. Die Rede ist allerdings nur von 100 € pro Monat und einer Anprangerung besonders langsamer Gericht im Bundesanzeiger.
Dabei sollen die typischen Gegenargumente - Überlastung der Gerichte und die dünne Personaldecke - nicht akzeptiert werden und so die Länder zur besseren Ausstattung der Gerichte angehalten werden.
Zurückgehen soll das Gesetz a…
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Rechtsgebiet: Strafrecht
Erschienen 8. April 2010 auf http://www.rechtsanwalt-news.de.
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