Neues Bundesberufungsgericht für Solothurn
am 19.02.2006 von strafprozess
Laut NZZ am Sonntag (kostenpflichtig) plant das EJPD die Schaffung eines Berufungsgerichts, an das ordentliche Rechtsmittel gegen erstinstanzliche Sachurteile des Bundesstrafgerichts gezogen werden können. Während wohl niemand ernsthaft daran zweifelt, dass es eine zweite Instanz braucht, die Tat- und Rechtsfragen frei überprüfen kann, sind die Spekulationen um den Standort des neuen Gerichts und um eine mögliche Angliederung an ein bestehendes Gericht bereits voll im Gang. Diskutiert wird offenbar über eine Angliederung an das Bundesgericht oder - allen Ernstes - an das Bundesstrafgericht selbst. Ausgerechnet der Präsident der Strafkammer des Bundesstrafgerichts setzt sich dafür ein. Er wird wie folgt zitiert: Das Bundesberufungsgericht könnte eine eigenständige, unabhängige Kammer des Bundesstrafgerichts bilden.Es ist immer wieder erstaunlich, wie unsensibel manche Richter in Sachen Unabhängigkeit sind. Glaubt denn der Präsident der Strafkammer allen Ernstes, dass jemals ein Beschuldigter ein Urteil an ein solches Berufungsgericht ziehen würde und dabei darauf vertrauen würde, unabhängig beurteilt zu werden? Auch Prof. Franz Riklin sieht die Unabhänigkeit nicht gewährleistet, solange keine räumliche Trennung zwischen den Instanzen besteht.
Mein Vorschlag: Die Strafkammer des Obergerichts des Kantons Solothurn, der sich erfolglos als Standort für das Bundesstrafgericht beworben hatte, könnte als Bundesberufungsgericht eingesetzt werden. Diese Lösung würde einen zentralen Standort, geringe Kosten und hohe Kompetenz garantieren.
Das Bundesverfassungsgericht und
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