VG Berlin: Polizei darf Demonstration nicht verdachtsunabhängig filmen
ViaJura | 28. Juli 2010 — Viele Blawgs und Medien berichten derzeit über die Entscheidung des VG Berlin zur anlassunabhängigen Videoaufnahme von Demonstr…
Am heutigen 01. Juni ist das neue Bay. Versammlungsgesetz in Kraft getreten, das das Änderungsgesetz vom 22.April 2010 umsetzt. Das ursprüngliche Gesetz vom 22. Juli 2008 wird in einigen Punkten deutlich entschärft. U.a. dürfen Übersichtsaufnahmen nur dann aufgezeichnet werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass von Versammlungen, von Teilen hiervon oder ihrem Umfeld erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen. Außerdem werden einige Bußgeldtatbestände gestrichen.
Diese Liberalisierung des bayerischen Versammlungrechts kann man allerdings schwerlich als Erfolg der FDP werten, denn der Landtag hat gerade nur das korrigiert, was nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17.02.2009 (Az.: 1 BvR 2492/08) ohnehin als klar verfassungswidrig zu bewerten war.
Speziell die Regelung zur Möglichkeit von Bild- und Tonaufnahmen durch die Polizei (Art. 9) bleibt aber weiterhin verfassungsrechtlich problematisch. Denn die Polizei darf Übersichtsaufnahmen nach wie vor anlassunabhängig anfertigen. Diese Aufnahmen dürfen allerdings nur aufgezeichnet werden, wenn Anhaltspunkte für eine konkrete, erhebliche Gefahr bestehen. Wie man Aufnahmen anfertigt ohne sie zu speichern, dürfte eine nicht nur technisch interessante Frage sein.
Man hätte hier von der FDP …
» Vollständiger ArtikelErschienen 1. Juni 2010 auf http://www.internet-law.de/.
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