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Neuerscheinung: Immobilien erben und vererben

am 19.06.2007 von Erbrechtsblog

Frisch gedruckt liegt auf dem Schreibtisch das Buch “Immobilien erben und vererben” von Matthias Jünemann (Haufe-Verlag). Wir haben es uns näher angeschaut:
 Der Inhalt ist in fünf Hauptkapitel gegliedert.

Was Sie über das Erbrecht wissen sollten (20 Seiten)
Immobilien verschenken (52 Seiten)
Immobilien vererben (50 Seiten)
Immobilien erben (36 Seiten)
Das Mietverhältnis im Todesfall (18 Seiten)

Natürlich kann man das Erbrecht nicht in 20 Seiten abhandeln. Dem Autor geht es auch mehr darum, anhand von zahlreichen Praxis-Beispielen die wesentlichen gesetzlichen Grundbegriffe und -regelungen darzustellen und auf die Schwächen des gesetzlichen Erbrechts hinzuweisen.
Wie man diese Schwächen zielgerichtet umgehen kann, wenn man Immobilien besitzt, die man verschenken oder vererben möchte, ist Gegenstand der folgenden zwei Kapitel. Jünemann erläutert die Vorteile lebzeitiger Regelungen zur Vermeidung von Streit, für die eigene Versorgung im Alter, die Versorgung überschuldeter Kinder usw. Auch hier helfen Praxis-Beispiele, Muster und Experten-Tipps, das Erklärte zu verstehen.
Beispiel Wohnungsrecht:
Das Wohnungsrecht (häufig auch “Wohnrecht” genannt) hat gewisse Ähnlichkeiten mit dem Nießbrauch. es sichert allerdings nicht primär die Erträge einer Immobilie, sondern nur das Recht, ein Gebäude oder bestimmte unselbständige Teile davon zu bewohnen. Sinnvollerweise wird es oft verbunden mit einem Mitbenutzungsrecht an anderen Teilen der Immobilie, z.B. Zufahrt, Garage, Treppenhaus, Keller, Garten etc.
Experten-Tipp!
Sichern Sie Ihren Partner ab
Im Fall der Schenkung einer Immobilie deckt das Wohnungsrecht in erster Linie den dauerhaften Wohnbedarf des Schenkers. Wie beim Nießbrauch, ist auch hier daran zu denken, den mitwohnenden Partner des Schenkers abzusichern, indem auch ihm das lebtägliche Wohnungsrecht gewährt wird.
In Kapitel 3 werden anhand von Beispielen die wesentlichen Begriffe, die mit einem Testament in …

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