Wieder Ermittlungsverfahren wegen Schwarz-Surfens
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 24. Februar 2010 — Ich berichte hier von einem neuen Fall, in dem ein Ermittlungsverfahren wegen Schwarz-Surfens eröffnet wurde. Ein Durchsuchun…
Allmählich wird es unfassbar: Der “Südkurier” berichtet, dass Passanten in Schopfheim beobachtet haben, wie sich eine Person “mit einem Laptop nächtens durch die Straßen bewege”. Das ist dann offensichtlich auch sofort verdächtig, die Passanten stellten dem mann nach, befragten ihn, ob er sich in offene WLAN einloggte - und als er dies bejahte, namen sie ihm, so der Südkurier, den Laptop weg. Die herbeigerufene Polizei nahm sich der Sache sofort an.
Um in die Polemik zu wechseln, würde ich mir derart viel Mut und Staatsbürgertum wünschen, wenn demnächst wieder einmal Unschuldige vor den Augen wegsehender Zeugen misshandelt werden. Auch ist es für mich, als jemand der in der Materie steckt, befremdlich dass hier eine Beschlagnahme durch Passanten durchgeführt wird im Verdacht einer Straftat, die es in Deutschland nicht gibt (Schwarz-Surfen ist nicht ausdrücklich verboten. Auch der Hinweis beim Südkurier auf das angebliche Ausspähen von Daten nach §202b StGB ist verfehlt.
Hinweis an dieser Stelle: Der Fischer-Kommentar zum StGB erwähnt beiläufig, dass ein systematisches suchen nach offenen WLAN durchaus dem §202b StGB unterfallen soll. Rechtsprechung dazu gibt es nicht.
Ich sehe zunehmend erhebliche Probleme, wenn man sich nun nicht nur Verdächtig macht, weil man mit Computer-Hardware unterwegs ist, sondern zudem auch noch zweifelhafter Grundrechtseingriffe durch beherzte Passanten ausgesetzt ist. Die unkritische Haltung der Presse, die das Schwarz-Surfen längst als Straftat einstuft - was das Schwarz-Surfen keinesfalls unzweifelhaft ist - dürfte die Sachlage nur verschärfen.
Mir…
» Vollständiger ArtikelErschienen 24. Mai 2010 auf http://www.schwarz-surfen.de.
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In Schopfheim haben Bürger einen Mann erwischt, der sich mit seinem Laptop in fremde Netze eingeloggt hat.