Abofallen: Endlich greift einmal das Strafrecht!
kLAWtext | 24. Oktober 2011 — Das ist mal eine schöne Nachricht: 8 mutmaßliche Betreiber von Internet-Abofallen wurden in Hamburg wegen banden- und gewerbsmäßig…
Der typische anwaltliche Allrounder - der Feld-, Wald- und Wiesenanwalt - hat es eigentlich hinter sich. Für einen „Rechtskundigen“ ist es nicht mehr leistbar, in allen Ecken des Rechts gleichermaßen kompetenten Rat zu erteilen. Deswegen gibt es Spezialisten, gut erkennbar sind in diesem Zusammenhang die Fachanwälte für ein bestimmtes Rechtsgebiet.
Nun gibt es beispielsweise den Fachanwalt für Strafrecht, also den Strafverteidiger. Schaut man sich den Teich mal an, in dem ein derart spezialisierter Rechtsanwalt angelt, muß man sich fragen, ob ein strafrechtlicher Allrounder für jede Strafverteidigung der Richtige ist.
Deutlich wird es, wenn man die Straftaten einmal genauer betrachtet, die der Normalbürger heute so begehen kann. Eine Sexualstrafsache - ich erinnere an das Kachelmann-Verfahren - stellt an den Verteidiger ganz andere Anforderungen als eine Wirtschaftsstrafsache - ich grüße Herrn Josef Ackermann. Oder man vergleiche die Verteidigung eines Magnus Gaefgen mit der eines Erich Honecker. Die Gemeinsamkeiten dieser Verfahren sind beschränkt. Ebenso die der Qualifikationen der Verteidiger.
Aber auch noch innerhalb eines strafrechtlichen Schwerpunkts gibt es Differenzierungen, das bedeutet: Raum für weitere Spezialisierungen. Gesellschaftliche oder technische Entwicklungen führen zu Veränderungen innerhalb eines Teilbereichs.
Vor noch gar nicht sooo langer Zeit wurde der Hauseigentümer wegen einer Sexualstraftat bestraft, wenn er seine Wohnung einem unverheirateten Paar überlassen hatte.
Auch und gerade die Entwicklung der Technik ist es, die Fragen der Strafbarkeit immer wieder neu stellt. Jura-Studenten werden erklären können, warum der „Stromdiebstahl“ im Jahre 1900 eine eigene Rechtsnorm bekommen mußte.
Aktuell etabliert sich das Ressort um das sogenannte „Cybercrime“. Hinweisen möchte ich in diesem Bereich auf eine neue Entwicklung. Wer die Zeit des Fido-Netzes und der Mailboxen erlebt hat, wird sich an die Problematik der Dialer erinnern. Es hat eine lange Zeit gebraucht, bis die Strafjuristen diese Unter-Abteilung der Wirtschaftskriminalität im Griff hatten.
Seit wann gibt es die sogenannten Abo-Fallen im Internet? Mir sind die ersten im Jahre 2005 untergekommen. Bis heute - sieben Jahre danach - ist die strafrechtliche Beurteilung der einschlägigen Download-Portale immer noch nicht abschließend geklärt. Rechtskräftige Entscheidungen gibt es nicht. Jedenfalls keine zitierfähigen. Die meisten Entscheidungen waren ohnehin Einstellungen durch die Staatsanwaltschaften. Daß wir keine grundlegenden Urteile der Obergerichte haben, mag auch daran liegen, daß sich die Straf-Juristen mit einer Spezial-Materie herumschlagen müssen, die viele von ihnen nur begrenzt ve…
» Vollständiger ArtikelErschienen 9. Januar 2012 auf http://www.kanzlei-hoenig.de.
kLAWtext | 24. Oktober 2011 — Das ist mal eine schöne Nachricht: 8 mutmaßliche Betreiber von Internet-Abofallen wurden in Hamburg wegen banden- und gewerbsmäßig…
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Der Dialer ist tot, es lebe die App: Mit dreisten Methoden locken Content-Anbieter derzeit Smartphone-Anwender auf WAP-Portale, wo Abofallen lauern. Kassiert wird einfach uĴber die Telefonrechnung – die Netzbetreiber verdienen mit.
Die Staatsanwaltschaft ermittelte schon einige Zeit, irgendwann im Herbst 2009 wurde die Akte angelegt. Es wurden die üblichen Maßnahmen durchgeführt, die…