Neuer Markt

Die Telekom hat offenbar vor, ihr bisher exklusiv VDSL-Kunden vorbehaltenes Paket T-Home auch dem Fußvolk mit DSL anzubieten. Damit kann Internet-TV bzw. Triple-Play (denn die beiden “anderen” Dienste IP-Telefonie und Internet kann man ja bereits über DSL betreiben) nicht mehr als Abgrenzungskriterium für einen “neuen Markt” iSd. § 9a TKG herhalten. Anscheinend hat man sich in Bonn schon etwas neues ausgedacht, um der Regulierung zu entgehen.

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Themen: Juristisches , Dsl , Tkg , Bonn , Vdsl

Erschienen 11. Januar 2007 auf http://kleinblog.com/.

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