Neuer Geschäftsverteilungsplan des BFH
am 20.08.2007 von http://www.steuerrechtblog.de
Der Geschäftsverteilungsplan des Bundesfinanzhofes (BFH) für das Jahr 2007 wurde im aktuellen Bundessteuerblatt (BStBl.) in Teil II ab Seite 543 veröffentlicht.
Dieser enthält die sachliche Zuständigkeit der Senate, die Besetzung der Senate mit Richtern inkl. der Vertretungsregelung, sowie die …
BMF: Anwendung neuer BFH-Entscheidungen
STEUERRECHT / Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat auf seiner Internetseite eine Liste neuerer BFH-Entscheidungen veröffentlicht, die allgemein gültig angewendet werden sollen. Die in einem finanzgerichtlichen Verfahren ergangene und rechtskräftig gewordene E…
Geschäftsverteilungsplan 2005 des AG Tiergarten in Berlin
Lichtenrader Notizen / Der Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Tiergarten für 2005 ist im Internet veröffentlicht..…
Geschäftsverteilungsplan 2005 des Landgerichts Berlin
Lichtenrader Notizen / Der Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts Berlin für 2005 ist im Internet veröffentlicht worden.…
Allgemeine Anwendung neuer BFH-Entscheidungen
Blickpunkt Recht & Steuern / Die in einem finanzgerichtlichen Verfahren ergangenen und rechtskräftig gewordenen Entscheidungen binden nur die am Rechtsstreit Beteiligten und ihre Rechtsnachfolger (§ 110 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung). Erst durch eine Veröffentlichung von U…
Anwendung neuer BFH-Entscheidungen
Handakte WebLAWg / In einem finanzgerichtlichen Verfahren ergangene und rechtskräftig gewordene Entscheidungen binden nur die am Rechtsstreit Beteiligten und ihre Rechtsnachfolger (§ 110 Abs. 1 der FGO). Durch eine Veröffentlichung von Urteilen bzw. Beschlüssen des…
BVerwG 6 C 11.05
Bundesverwaltungsgericht / 1. Über die Anträge des Klägers kann der Senat in seiner im Geschäftsverteilungsplan vorgesehenen Besetzung entscheiden. Zwar hat der Kläger in seinem Schriftsatz vom 30. Mai 2005 zwei der unterzeichnenden Richter wegen Besorgnis der Befangenhe…
BVerwG 8 C 17.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Der Senat entscheidet über die Anhörungsrüge in der Besetzung von drei Richtern. Zwar kann für eine Entscheidung in der Besetzung von fünf Richtern sprechen, dass diese eher dem Zweck einer wirksamen Selbstkontrolle nach der durchgeführten mün…
