Neuer Führerschein im EU-Ausland muss anerkannt werden
am 29.05.2006 von Lichtenrader NotizenDie dritte Kammer des Europäischen Gerichtshofs hat am 06.04.2006 (C‑227/05) mit weit reichender Wirkung beschlossen:1. Artikel 1 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 8 Absätze 2 und 4 der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein in der Fassung der Richtlinie 97/26/EG des Rates vom 2. Juni 1997 verwehrt es einem Mitgliedstaat, das Recht zum Führen eines Kraftfahrzeugs aufgrund eines in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins und damit dessen Gültigkeit in seinem Hoheitsgebiet deshalb nicht anzuerkennen, weil sich sein Inhaber, dem in dem erstgenannten Staat eine vorher erteilte Fahrerlaubnis entzogen worden war, nicht der nach den Rechtsvorschriften dieses Staates für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis nach dem genannten Entzug erforderlichen Fahreignungsprüfung unterzogen hat, wenn die mit diesem Entzug verbundene Sperrfrist für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis abgelaufen war, als der Führerschein in dem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wurde.2. Artikel 1 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 8 Absätze 2 und 4 der Richtlinie 91/439 in der Fassung der Richtlinie 97/26 verwehrt es einem Mitgliedstaat, bei dem die Umschreibung eines in einem anderen Mitgliedstaat erworbenen gültigen Führerscheins in einen nationalen Führerschein beantragt wird, unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens, diese Umschreibung davon abhängig zu machen, dass eine erneute Untersuchung der Fahreignung des Antragstellers vorgenommen wird, die nach dem Recht des erstgenannten Mitgliedstaats zur Ausräumung entsprechender Zweifel aufgrund von Umständen erforderlich ist, die vor dem Erwerb des Führerscheins in dem anderen Mitgliedstaat bestanden.Im Laufe der 90er-Jahre wurde Herr H. …
EU-Führerschein muss anerkannt werden
Handakte WebLAWg / Eine EU-Fahrerlaubnis ist in Deutschland gültig, auch wenn die deutsche Führerscheinbehörde einem Fahrer seine deutsche Lizenz bereits entzogen hat. Das teilte das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz nach einem Eilbeschluss in Koblenz mit. Zum …
Führerschein eines EU Landes ist grundsätzlich von den anderen EU-Staaten (hier Deutschland) anzuerkennen.
Anwalt bloggt / Mit Beschluss vom 6 April 2006 hat der EUGH in dem Verfahren C‑227/05 auf eine Vorlage des Verwaltungsgerichts München hin entschieden, dass eine in einem EU-Migliedsstatt (hier Österreich) rechtmäßig erworbene Fahrerlaubnis grundsätzlich auch…
Führerscheintourismus passé
RA J. Melchior, Wismar / Am 30.12.2006 wurde die Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.Dezember 2006 über den Führerschein ( Dritte Führerschein-Richtlinie) veröffentlicht. Diese ist in Deutschland am 19.o1.2007 in…
EU-Richter verhelfen zu neuem Führerschein
ElbeBlawg / Deutsche Verkehrssünder dürfen einen neuen Führerschein im Ausland erwerben, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem heute veröffentlichten Urteil entschieden. Allerdings sollten sich Rowdys nicht zu früh freuen,…
OLG München: Nutzung einer EU-Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist
Strafprozesse und andere Ungereimtheiten / Das OLG München führt in seiner erfreulich deutlichen Entscheidung u.a. aus:Der Inhaber einer in einem anderen Mitgliedstaat der EU erworbenen Fahrerlaubnis macht sich nicht strafbar, wenn er nach Ablauf der gegen ihn im Inland erteilten Sperrfrist…
Ausländischer Führerschein und Verwaltungsgerichte
Straßenverkehrsrecht / Eine erste Etnscheidung hat das halbritter Urteil des EuGH umgesetzt! (Das vollständige Urteile finden Sie auf der Seite www.praxisverkehrsrecht.de) Bayerisches Verwaltungsgericht Augsburg Urteil vom 29.5..2006 Au 3 S 06.600 Die aufschi…
EU-Richter verhelfen zu neuem Führerschein
Handakte WebLAWg / Die deutschen Behörden müssten rechtmäßig in EU-Ländern ausgestellte Führerscheine anerkennen, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Montag in Luxemburg veröffentlichten Urteil. Im vorliegenden Fall war die Strafzeit schon…
