Neuer Entwurf der Muster-Widerrufsbelehrung misslungen

Das Thema des Widerrufsrechts im E-Commerce ist schon seit langer Zeit ein Trauerspiel für die meisten Online-Händler und Shopbetreiber. Das Ziel des Widerrufsrechts ist es schließlich, den Kunden über seine Rechte und Pflichten zu informieren.

Eigentlich sollte man meinen, dass man als Online-Händler mit der Verwendung der vom Bundesjustizministerium 2002 eingeführten Muster-Widerrufsbelehrung, die 2004 lediglich geringfügig überarbeitet wurde, auf der sicheren Seite ist, zumindest wenn es um das Thema wettbewerbsrechtliche Abmahnungen geht.

Dies stellt sich allerdings täglich für etliche Online-Händler als Trugschluss heraus. So haben bereits einige Gerichte geurteilt, dass die Muster-Widerrufsbelehrung einige Mängel aufweist und daher unwirksam ist. Diese Urteile sind für abmahnwillige Konkurrenten der ideale Nährboden, die die Mängel in der Widerrufsbelehrung zum Anlass nehmen um unliebsame Wettbewerber abzumahnen. (…)

Quelle: WBE-LAW vom 05.12.2007

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Themen: Rechtsprechung , Muster

Erschienen 5. Dezember 2007 auf http://log.handakte.de/.

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