Neuer Bußgeldkatalog ab 1.02.2009

Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Änderungen des neuen, für nach dem 31. Januar 2009 begangene Verkehrsverstöße geltenden, Bußgeldkataloges:

Verkehrsverstoß bisheriges Bußgeld (EUR) geplantes Bußgeld ab 2009 (EUR) unangepasste Geschwindigkeit 50 100 Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot 40 80 Fehlverhalten auf Autobahnen (z.B. Wenden, Rückwärtsfahren, Vorfahrtsverletzung usw.) 40 - 150 70 - 200 zu geringer Abstand 40 - 250 (gestaffelt nach Geschwindigkeit und Abstand) 75 - 400 (gestaffelt nach Geschwindigkeit und Abstand) Tempolimit missachtet (innerorts) *) 50 - 425 (nach Höhe der Geschwindigkeits-überschreitung) 80 - 760 (nach Höhe der Geschwindigkeits-überschreitung) Tempolimit missachtet (außerorts) *) 40 - 375 (nach Höhe der Geschwindigkeits-überschreitung) 70 - 600 (nach Höhe der Geschwindigkeits-überschreitung) keine Rücksichtnahme auf schwache Verkehrsteilnehmer 60 80 Fehlverhalten an Fußgängerüberwegen 50 80 Fehlverhalten an Bahnübergängen 50 - 450 80 - 700 gefährliches Überholmanöver 40 - 125 Verdopplung der jeweiligen Bußgeldsätze (80 - 250) Vorfahrt missachtet 50 100 Drogen und Alkohol am Steuer 250 (erster Verstoß) 500 (zweiter Verstoß) 750 (dritter Verstoß 500 (erster Verstoß) 1000 (zweiter Verstoß) 1500 (dritter Verstoß) Null-Promille-Regel für Fahranfänger nicht eingehalten 125 250 Rote Ampel missachtet 50 - 200 90 - 360 Durchführung illegaler Kfz-Rennen 20… » Vollständiger Artikel
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Themen: Geschwindigkeit , Flensburg , Autobahnen

Erschienen 1. Januar 2008 auf http://www.sokolowski.org/.

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