Neuer BGB-Kommentar ein Palandt-Plagiat?

Ausgerechnet die Branche der juristischen Fachverlage erlebt in diesen Tagen einen höchst ungewöhnlichen Vorgang: Die Vermarktung eines verbreiteten Buches wurde gestoppt, weil es anscheinend zum Teil von einem Konkurrenzprodukt abgeschrieben worden ist. Bei dem unter Verdacht geratenen Band handelt es sich um die Neuerscheinung eines Kommentars zum Bürgerlichen Gesetzbuch, das im Mai im Luchterhand-Verlag - einer Tochtergesellschaft von Wolters Kluwer, dem zweitgrößten Konzern der Branche in Deutschland - erschienen ist. Der dickleibige Band der Herausgeber Hanns Prütting, Gerhard Wegen und Gerd Weinreich war im Frühjahr erschienen (F.A.Z. vom 14. August). Abgekupfert worden sein soll darin ausgerechnet von dem alteingeführten Standardwerk des Platzhirschen der Rechtsverlage, C. H. Beck - dem "Palandt"-Kommentar. Dieser FAZ-Artikel lässt aufhorchen, geht es doch bei den (gerichtlich noch nicht geklärten!) Vorwürfen um ein brisantes - und auch in der juristischen Literatur nicht eben unbekanntes - Problem: Bei den fragwürdigen Teilen geht es dem Vernehmen nach um die Erläuterungen zu einem bestimmten Teil des Besonderen Schuldrechts. Diese sind unter dem Namen eines Hochs…

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Themen: Referendariat , Studium , Wissenschaft

Erschienen 2. Oktober 2006 auf http://www.jurabilis.de.

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Kommentare zu "Neuer BGB-Kommentar ein Palandt-Plagiat?":

23. August 2007 von deumeland — Ob in dem Plagiatskommentar nur aus dem Palandt abgeschrieben wurde,müßte geklärt werden. In der 2.Auflage hat Herr Prof.Prütting von Herrn Prof.Scherer zitatlos abgeschrieben.Neben einer zivilrechtlichen Haftung ist auch die strafrechtliche Seite (§263 StGB,§106 UrhG)von Relevanz. Dazu siehe Deumeland, NJW 2007 Heft 16,Seite XX.

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