Neuer BGB-Kommentar ein Palandt-Plagiat?
Ausgerechnet die Branche der juristischen Fachverlage erlebt in diesen Tagen einen höchst ungewöhnlichen Vorgang: Die Vermarktung eines verbreiteten Buches wurde gestoppt, weil es anscheinend zum Teil von einem Konkurrenzprodukt abgeschrieben worden ist. Bei dem unter Verdacht geratenen Band handelt es sich um die Neuerscheinung eines Kommentars zum Bürgerlichen Gesetzbuch, das im Mai im Luchterhand-Verlag - einer Tochtergesellschaft von Wolters Kluwer, dem zweitgrößten Konzern der Branche in Deutschland - erschienen ist. Der dickleibige Band der Herausgeber Hanns Prütting, Gerhard Wegen und Gerd Weinreich war im Frühjahr erschienen (F.A.Z. vom 14. August). Abgekupfert worden sein soll darin ausgerechnet von dem alteingeführten Standardwerk des Platzhirschen der Rechtsverlage, C. H. Beck - dem "Palandt"-Kommentar. Dieser FAZ-Artikel lässt aufhorchen, geht es doch bei den (gerichtlich noch nicht geklärten!) Vorwürfen um ein brisantes - und auch in der juristischen Literatur nicht eben unbekanntes - Problem: Bei den fragwürdigen Teilen geht es dem Vernehmen nach um die Erläuterungen zu einem bestimmten Teil des Besonderen Schuldrechts. Diese sind unter dem Namen eines Hochs…
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Erschienen 2. Oktober 2006 auf http://www.jurabilis.de.
Kommentare zu "Neuer BGB-Kommentar ein Palandt-Plagiat?":
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