Neuer Basiszins ab 01.07.2005
am 16.07.2005 von http://www.heinicke.comDie Deutsche Bundesbank teilt mit, dass sich der Basiszins zum 01.07.2005 auf 1,17 % reduziert hat. Dies hat Auswirkungen auf die Berechnung von Verzugszinsen ...
Neuer Basiszins ab dem 01.01.2005: 1,21 %
Streitsache / Blog / Die Deutsche Bundesbank hat den Basiszinssatz ab dem 01.01.2005 auf 1,21 % erhöht. Eine Liste der bisherigen Zinssätze und einen praktischen Online-Rechner bietet basiszins.de. (law blog)
Neuer Basiszins ab 01.07.2007
Heinicke und Kollegen / Die Höhe der Verzugszinsen beläuft sich nach § 288 BGB auf 5 % über dem Basiszins jährlich bei Verbrauchern und auf 8 % über dem Basiszins jähr-lich bei Nichtverbrauchern, d. h. Gewerbetreiben-den. Die Höhe des
Finanzen
Heinicke und Kollegen / Seit dem 01.07.2004 wurde der Basiszins neu festgelegt. Dieser beläuft sich nunmehr auf 1,3 %. Mahnabteilungen von Firmen, die mit entsprechenden Computerprogrammen arbeiten, sollten diesen neuen Wert eingeben, um eine zutreffende Zinsberechnung zu
Basiszins steigt
Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / Jährlich zum 01.01. und zum 01.07. wird der Basiszins angepasst. Das ist der Zinssatz, aus dem sich der Verzugszins gemäß § 286 BGB errechnet (für Verbraucher: 5 % über Basiszins, für Unternehmer, 8 % über Basiszins; ehe sich jemand beschwert
Neuer Basiszins
Blickpunkt Recht & Steuern / Zum 1. Januar 2006 hat sich auch der Basiszinssatz geändert, er beträgt jetzt 1,37% statt bisher 1,17%. Der Basiszinssatz ist die Grundlage z.B. für die gesetzlichen Verzugszinsen, die bei Verbrauchern 5%, bei Unternehmen 8% über
Neuer Basiszins
Blickpunkt Recht & Steuern / Zum 1. Januar 2006 hat sich auch der Basiszinssatz geändert, er beträgt jetzt 1,37% statt bisher 1,17%. Der Basiszinssatz ist die Grundlage z.B. für die gesetzlichen Verzugszinsen, die bei Verbrauchern 5%, bei Unternehmen 8% über
Zivilrecht allgemein: Verzugszinsen ab dem 01.07.2008
Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1.1.2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils zum 1.1. und 1.7. eines Jahres neu bestimmt. Er ist an die Stelle des Basiszinssatzes nach dem Diskontsatz-Überleitung
Zivilrecht allgemein: Verzugszinsen ab dem 01.07.2008
Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1.1.2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils zum 1.1. und 1.7. eines Jahres neu bestimmt. Er ist an die Stelle des Basiszinssatzes nach dem Diskontsatz-Überleitung
Zivilrecht allgemein: Verzugszinsen ab dem 01.07.2008
Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1.1.2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils zum 1.1. und 1.7. eines Jahres neu bestimmt. Er ist an die Stelle des Basiszinssatzes nach dem Diskontsatz-Überleitung
Klage gegen Bundesbank
Handakte WebLAWg / Die Geldtransporteure wollen heute beim Landgericht Frankfurt eine Kartellrechtsklage gegen die Deutsche Bundesbank einreichen. Die Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste wirft der Bundesbank vor, das geplante Sortieren und Zählen von Bar
Zivilrecht allgemein: Basiszinssatz ab 1.1.2008 auf 3,32% erhöht
Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1.1.2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils zum 1.1. und 1.7. eines Jahres neu bestimmt. Zum 01.01.2008 ist der Basiszinssatz erneut erhöht worden und beträgt nu
Zivilrecht allgemein: Basiszinssatz ab 1.1.2008 auf 3,32% erhöht
Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1.1.2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils zum 1.1. und 1.7. eines Jahres neu bestimmt. Zum 01.01.2008 ist der Basiszinssatz erneut erhöht worden und beträgt nu
