Neuer Basiszins
am 04.07.2006 von Blickpunkt Recht & SteuernZum 1. Juli ändert sich der gesetzliche Basiszins. Er …
Neuer Basiszins ab 01.07.2007
Heinicke und Kollegen / Die Höhe der Verzugszinsen beläuft sich nach § 288 BGB auf 5 % über dem Basiszins jährlich bei Verbrauchern und auf 8 % über dem Basiszins jähr-lich bei Nichtverbrauchern, d. h. Gewerbetreiben-den. Die Höhe des
Basiszins steigt
Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / Jährlich zum 01.01. und zum 01.07. wird der Basiszins angepasst. Das ist der Zinssatz, aus dem sich der Verzugszins gemäß § 286 BGB errechnet (für Verbraucher: 5 % über Basiszins, für Unternehmer, 8 % über Basiszins; ehe sich jemand beschwert
Neuer Basiszins ab dem 01.01.2005: 1,21 %
Streitsache / Blog / Die Deutsche Bundesbank hat den Basiszinssatz ab dem 01.01.2005 auf 1,21 % erhöht. Eine Liste der bisherigen Zinssätze und einen praktischen Online-Rechner bietet basiszins.de. (law blog)
NEUER BASISZINS
LawBlog / Wer Forderungen berechnen muss, sollte sein Programm aktualisieren: Der Basiszinssatz beträgt ab dem 1. Januar 1,21 %. Eine Liste der bisherigen Zinssätze und einen praktischen Online-Rechner gibt es hier.
Neuer Basiszins ab 01.07.2005
Heinicke und Kollegen / Die Deutsche Bundesbank teilt mit, dass sich der Basiszins zum 01.07.2005 auf 1,17 % reduziert hat. Dies hat Auswirkungen auf die Berechnung von Verzugszinsen ...
Basiszins steigt erneut
Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / Der gesetzliche Basiszins (§ 247 BGB) beträgt ab 01.01.2008 3,32 % und steigt damit erneut (bisher: 3,19 %). Der gesetzliche Verzugszins gegenüber Verbrauchern erhöht sich demzufolge auf 8,32 % (5 Prozentpunkte über Basiszins § 288 I BGB), gege
Finanzen
Heinicke und Kollegen / Seit dem 01.07.2004 wurde der Basiszins neu festgelegt. Dieser beläuft sich nunmehr auf 1,3 %. Mahnabteilungen von Firmen, die mit entsprechenden Computerprogrammen arbeiten, sollten diesen neuen Wert eingeben, um eine zutreffende Zinsberechnung zu
Zinsen !
Rechtblog / Gesetzlicher Zinssatz und Verzugszinsen Es werden drei Zinshöhen unterschieden: Das Bürgerliche Gesetzbuch unterscheidet zwischen dem gesetzlichen Zinssatz (§ 247 BGB) und dem Verzugszins (§ 288 BGB). * Der gesetzliche Zinssatz betr
Unbeglaubigt - Unglaublich
kanzlei-hoenig.info / In den letzten Wochen mehren hier sich die Anzeichen, daß der Satz In deutschen Gerichtssälen scheint es drunter und drüber zu gehen. Quelle: n-tv so falsch nicht ist. Erst das kranke Gericht, dann das stressfreie Eilverfahren. He
Feilschen beim Rechtsanwalt
Handakte WebLAWg / Verbraucher müssen mit ihrem Rechtsanwalt von nächsten Monat an über das Honorar verhandeln. Es entfällt die Vorschrift, wonach die gesetzliche Gebührentabelle gilt, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Die Rechtsberatung kann dadurch im Einzel
BMF-Schreiben vom 12. Juli 2007 - IV A 4 -S 0062/07/0001 -
STEUERRECHT / Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung 2007 (AEAO) Der Anwendungserlass zur Abgabenordnung vom 15. Juli 1998 (BStBl I S. 630), der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 19. März 2007 (BStBl I S. 274) geändert worden ist, wird mit soforti
Neuer Aufsatz zu Premium-SMS
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Es gibt einen neuen Aufsatz von RA Dr. Bahr / Thomas Schroeter aus dem Bereich der Mehrwertdienste: Rechtliche Regelungen zu Premium-SMS, der hier online abrufbar ist.Der Artikel geht der Frage nach, ob und in welchem Umfang gesetzliche Bestimmungen
Gesetzliche Neuregelungen zum 1. Juli 2006
Handakte WebLAWg / Ab 1. Juli gelten unter anderem folgende Neuregelungen: Höhere Pauschalabgaben für Minijobs tragen stärker zur Sicherung der Sozialsysteme bei. Ab 1. Juli können Patientinnen und Patienten bestimmte Arzneimittel ohne Zuzahlungen erhalten. Zur Ver
Aktuelle Rentenwerte unverändert
Anwalt bloggt / Die gesetzliche Rente ist grundsätzlich an die Entwicklung der Löhne und Gehälter gekoppelt. Nach den Feststellungen des Statistischen Bundesamtes war die Lohnentwicklung 2005 für die alten Bundesländer mit 0,2 Prozent leicht positiv, für die n
BMF-Schreiben vom 20. Oktober 2006 - IV A 4 - S 0062 - 7/06 -
STEUERRECHT / Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) Hierzu: BMF-Schreiben vom 20. Oktober 2006 - IV A 4 - S 0062 - 7/06 - Durch BMF-Schreiben vom 20. Oktober 2006 - IV A 4 - S 0062 - 7/06 - wird der Anwendungserlass zur Abgabenordnung vom 15.
BMF-Schreiben vom 20. Oktober 2006 - IV A 4 - S 0062 - 7/06 -
STEUERRECHT / Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) Hierzu: BMF-Schreiben vom 20. Oktober 2006 - IV A 4 - S 0062 - 7/06 - Durch BMF-Schreiben vom 20. Oktober 2006 - IV A 4 - S 0062 - 7/06 - wird der Anwendungserlass zur Abgabenordnung vom 15.
