Neueinstellungen auf nicht existente Stellen - Strafbare Untreue eines Landrats
am 20.10.2006 von http://www.andreas-buschmann.net
Der Verurteilte kandidierte für die Landratswahl 2000 im Landkreis Gotha. Während des Wahlkampfs stellte er verschiedenen Personen, die ihn unterstützten oder deren Unterstützung für seine Kandidatur er gewinnen wollte, spätere Anstellungen im Landratsamt in Aussicht. So sollte beispielsweise sein Wahlkampfmanager für diese Tätigkeit nicht etwa eine Vergütung vom Angeklagten erhalten, sondern nach der Wahl des Angeklagten beim Landkreis als Amtsleiter eingestellt werden.
Der Verurteilte gewann die Wahl. Schon vor dem Amtantritt als Landrat, erkundigte er sich bei den zuständigen Amtsleitern des Landratsamts, ob Neueinstellungen möglich seien. Er erhielt die Auskunft, Neueinstellungen von Personal seien nicht möglich. Der Personalrat wies ihn darauf hin, dass bei Neueinstellungen außerem Mitwirkungsrechte des Personalrats beachtet werden müssten.
Zum 01.07.2000 trat der Verurteilte seinen Dienst als Landrat an. Er wechselte den für Personal zuständigen Amtsleiter aus und kündigte an, er beabsichtige, Neueinstellungen durchzuführen. Wiederum erhielt er den Hinweis, auf das bei Neueinstellungen zu beachtende Verfahren und darauf, es dürften auch nur fachlich geeignete Personen eingestellt werden. Der Verurteilte erklärte, er werde die beabischtigten Einstellungen trotzdem vornehmen. Am 05.07.2000 verfasste er hierzu eine schriftliche “Festlegung”, in der er die Neueinstellung von 16 namentlich bezeichneten Personen anwies und gleichzeitig deren Posten und Vergütungen bestimmte. Der Angeklagte wies den Personalleiter des Landratsamts an, diese Einstellungen umgehend in die Tat umzusetzen. Vom Personalrats hiergegen vorgebrachte Einwände wies er zurück. Er wusste hierbei, dass es für die angewiesenen Einstellungen keine freien Stellen gab, dass für neue Stellen nicht eschaffen werden durften, weil haushaltsrechtlich keine Mittel vorgesehen waren und dass bei der Einstellung ein Ausschreibungs- …
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