Neue Verpflichtungen für Vermieter/WEG-Verwalter durch geänderte Trinkwasserverordnung

Viele Trinkwasseranlagen müssen beginnend zum 1.11.2011 einmal im Jahr auf Legionellen getestet werden. Legionellen können insbesonders durch Einatmen von kontaminierten Wassertröpchen eine schwere Lungenentzündung hervorrufen. Die Untersuchungspflicht gilt unter anderem für Hotels, Krankenhäuser und Mietshäuser, wenn sie über eine Warmwasseranlage ab 400 Liter verfügen und/oder > 3 l in jeder Rohrleitung zwischen dem Abgang Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle liegen. Alle Trinkwasser-Installationen in Gebäuden, - in denen Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit abgegeben wird (z.B. in Kindergärten oder bei Vermietung von Wohnungen) und - die eine Großanlagen zur Trinkwasser-Erwärmung enthalten und - die Duschen oder andere Einrichtungen enthalten, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt müssen untersucht werden. Generell sind Eigenheime sowie alle Ein- und Zweifamilienhäuser von der Verpflichtung befreit. Daneben müssen ab 2013 Betreiber von Wasserversorgungsanlagen Verbraucher über einen etwaigen Bestand von Bleileitungen in ihrer Anlage informieren. Dies können Hausanschlussleitungen des Wasserversorgungsunternehmens sein, aber auch Trinkwasserinstallationen in einem Mietshaus. Schließlich wurde ein Grenzwert für Uran im Trinkwasser festgeschrieben.

Neben diesen Pflichten können sich…

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Themen: Bgb , Trinkwasser , Abrechnung , Betriebskosten , Nebenkosten , Hotels , Liter , Uran , Gewerbliches Mietrecht , Maklerrecht , Weg-recht , Wohnraummietrecht , Umlage , Legionellen

Erschienen 2. November 2011 auf http://rae-bk.de/blog.

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