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Neue Verkehrszeichen und Bußgeldtatbestände

am 19.08.2006 von http://verkehrsunfall.beeplog.de

Die Straßenverkehrsordnung beschert uns  zwei neue Verkehrsschilder: Zeichen 327 - TunnelDas Zeichen steht an jeder Tunneleinfahrt. Beim Durchfahren des Tunnels ist Abblendlicht zu benutzen. Das Wenden im Tunnel ist verboten. Im Falle eines Notfalls oder einer Panne sollen nur vorhandene Nothalte- und Pannenbuchten genutzt werden.Zeichen 328 - Nothalte- und PannenbuchtIn einer Nothalte- und Pannenbucht darf nur im Notfall oder bei einer Panne gehalten werden.Aufgrund der neuen Schilder wurde auch der Bußgeldkatalog geändert, der seit dem 01.08.2006 gilt: 159a In einem Tunnel (Zeichen 327) Abblendlicht nicht benutzt: 10,- €159a.1 …

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