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Neue Verbraucherkredit-Richtlinie

am 21.01.2008 von http://www.meisen.info

Das Europäische Parlament hat die neue Verbraucherkredit-Richtlinie verabschiedet. Diese gilt für Kredite ab 200 € bis 75 000 €. Festgeschrieben sind u.a. ein 14-tägiges Rücktrittsrecht für Verbraucher sowie eine Entschädigung für Kreditgeber bei vorzeitiger Rückzahlung. Informationen für Verbraucher, etwa der effektive Jahreszins, müssen auf einem Standardformblatt mitgeteilt werden, so dass die Kreditnehmer besser vergleichen und in ganz Europa den günstigsten Kredit ausfindig machen können.
Ziel der neuen Richtlinie ist die Entwicklung eines transparenteren und effizienteren Kreditmarkts, bei dem ein hohes Verbraucherschutzniveau gewährleistet wird. Laut EU-Kommission geht es um einen Verbraucherkreditmarkt von 800 Mrd. €. Den Verbrauchern soll ermöglicht werden, Kredit-Konditionen in verschiedenen Ländern einfacher zu vergleichen und beim grenzüberschreitenden Vertragsabschluss größere Rechtssicherheit zu haben. Die Zinssätze in den EU-Staaten sind recht unterschiedlich: Laut Europäischer Zentralbank lag der durchschnittliche Jahreszinssatz im vergangenen Jahr in Finnland etwas über 6 %. In Österreich berechneten die Banken rund 7, in Deutschland 8, in Slowenien 8,7, in Italien 9,4 und in Portugal sogar über 12%.
Geltungsbereich und Umsetzungsfrist
Die Richtlinie gilt für Kredite ab 200 € bis höchstens 75 000 €. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten in innerstaatliches Recht umsetzen und anwenden, also ab dem Frühjahr 2010.
Vorzeitige Rückzahlung eines Kredits
Der Verbraucher hat das Recht, seine Verbindlichkeiten aus einem Kreditvertrag jederzeit ganz oder teilweise zu erfüllen. In solchen Fällen hat der Verbraucher das Recht auf Ermäßigung der Gesamtkosten des Kredits, die sich nach den Zinsen und den Kosten für die verbleibende Laufzeit des Vertrags richtet.
Der Kreditgeber kann im Falle der vorzeitigen Rückzahlung des …

Verbraucherkreditrichtlinie verabschiedet

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