Neue Urteile zur Impressumspflicht für Internetangebote
am 10.05.2008 von Handakte WebLAWg
Die Frage, welchen konkreten Inhalt das Impressum einer Website haben muss und wie diese Pflichtangaben korrekt im Rahmen des Internetangebots dargestellt werden müssen, beschäftigt die deutsche Rechtsprechung nun schon seit rund einem Jahrzehnt . Zwei inzwischen veröffentlichte Entscheidungen aus dem vergangenen Jahr ergänzen nun die bisherigen Entscheidungen.
Umstritten ist dabei nach wie vor die Frage, welche Internetangebote überhaupt ein Impressum brauchen. Hier hatte der Gesetzgeber bei der Schaffung des Telemediengesetzes (TMG) im Jahr 2007 für weitaus mehr Verwirrung als für die …
Impressumspflicht mal wieder
Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / Die Frage, wann eine Internetseite ein Impressum braucht und wie das auszusehen hat, beschäftigt die deutsche Justiz schon seit Jahren. Mit der Neufassung der Impressumspflicht in § 5 TMG hatte der Gesetzgeber aber für mehr Verwirrung in der ohneh…
OLG Hamburg stellt Impressumspflicht klar
RA Kadelke / Seit Jahren beschäftigt sich die deutsche Rechtsprechung mit der Frage, wann und in welcher Form Internetangebote ein Impressum oder Pflichtangaben oder beides (das sind zwei verschiedene Dinge) beinhalten müssen. Bezogen auf das Impressum bei den …
Impressumspflichten für die Homepage
JuracityBlog / In der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien sind nicht nur kostenpflichtige Internetangebote. Sondern von der für Telemedien dieser Art geltenden Impressumspflicht gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG) sind lediglich rein private, also nicht komm…
Impressum nach neuem TMG und das Merkmal “gegen Entgelt angebotene Telemedien”
Handakte WebLAWg / Gemäß dem neuen TMG bedeutet das Normelement “geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien” nicht, dass Telemedien selbst entgeltpflichtig angeboten werden müssen. Die Entstehungsgeschichte der Norm zeigt, dass…
Selbstverständliches zur Impressumspflicht
medien-gerecht / Eine Entscheidung des OLG Hamburg zur Anbieterkennzeichnung nach § 5 TMG sorgt derzeit für Aufsehen. Dabei stellt das OLG darin eigentlich nichts fest, was man mit einer guten Subsumtion auch selbst herausfinden konnte. Ein Angebot ist nicht nu…
Neues TMG - Impressumspflicht
auchRecht.de / Der Gesetzgeber hat letzte Woche den Entwurf eines neuen Telemediengesetzes vorgelegt, welcher die bisherigen TDG und TDDSG ablösen soll. In loser Folge sollen einige der Änderungen vorgestellt werden. § 5 des neuen TMG regelt die allgemeinen Inf…
Was bringt das neue Telemediengesetz (TMG)? Teil2:Die Impressumspflicht
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Zum 1.3.2007 wird (höchstwahrscheinlich) das Telemediengesetz (TMG) in Kraft treten. Welche Neuerungen bringt dieses Gesetz mit sich, das letztendlich alle diejenigen betrifft, die in irgendeiner Weise etwas über das Internet veröffentlichen? Kurz…
OLG Hamburg: Zur Auslegung von § 5 TMG
Handakte WebLAWg / In einem Beschluss vom 03.04.2007 (Az. 3 W 64/07) hatte sich das OLG Hamburg mit der Auslegung des in § 5 TMG enthaltenen Tatbestandsmerkmals „in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien“ zu beschäftigen. An dieses Merkmal und das Vorliege…
Aktuelle Rechtsprechung zu Impressumspflichten im Internet
Ref. Niemeyer / Zwei jüngst bekannt gewordene Urteile befassen sich mit der konkreten Ausgestaltung der Impressumspflichten im Internet. Das Landgericht Essen hat in seinem Urteil vom 19. September 2007 (Aktenzeichen: 44 O 79/07) festgestellt, dass die Verwendung e…
Hanseatisches OLG: Verstoß gegen Impressumspflichten - Die fehlenden Angabe der zuständigen Aufsichtsbehörde und der Handelsregisternummer i.S.v. § 5 Abs. 1 Nr. 3, Nr. 4 TMG stellt grundsätzlich wettbewerbsrechtlich nur einen Bagatellverstoß d
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 3 TMG haben Diensteanbieter für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halte,…
