Neue Urteile zum Abmahnungsmissbrauch

Seit Jahren streiten Juristen um die Frage, unter welchen Gesichtspunkten eine Abmahnung als rechtsmissbräuchlich und damit unwirksam einzustufen ist. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll dies insbesondere dann der Fall sein, wenn das Schreiben “vorwiegend dazu dient, gegen den Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen“.

Neue Entscheidungen der Landgerichte Bonn und München I erweitern nun die bisherige Rechtsprechung zu diesem Thema um weitere Facetten. (…)

Quelle: Heise vom 29.03.2008

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Themen: Rechtsprechung , Urteile , Bonn , Heise

Erschienen 29. März 2008 auf http://log.handakte.de/.

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