Neue Umstände

Ein freundlicher Richter verschonte meinen Mandanten von der Untersuchungshaft. Im Beschluss, mit dem der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt wird, steht:

Der Angeschuldigte hat mit dem sofortigen Widerruf dieser Haftverschonung zu rechnen, wenn:

1. … 2. … 3. neue Umstände die Verhaftung erforderlich machen.

Nun ja, wer hätte das gedacht? Allerdings kann ich nicht verhehlen, dass der Hinweis Eindruck macht. Der Mandant wollte von …

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Erschienen 28. Juli 2010 auf http://www.lawblog.de.

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