Neue Strategie gegen Mietnomaden ?

Eine Pressemitteilung des "Vermieterverein e.V. Deutschland" weckt Hoffnungen - oder nicht?

Vermieter können schneller gegen Mietnomaden vorgehen ... Besonders dreist sind sogenannte Mietnomaden, die bereits bei Einzug wissen, dass sie ihre Miete nicht oder zumindest nicht vollständig zahlen, sondern das Objekt ständig wechseln. Vielen Vermietern kann in diesen Fällen ein Mittel an die Hand gegeben werden, ihre Mietschulden vor Gericht schneller durchzusetzen. Es gibt nämlich zwei Wege für Vermieter, vor Gericht Mietschulden einzuklagen: Der Vermieter kann entweder die normale Zahlungsklage einreichen. Dies bewirkt in der Praxis, dass der Mieter versuchen wird, den Prozess durch zahlreiche - meist völlig substanzlose - Einwendungen zu verschleppen. Solche Prozesse dauern oft jahrelang. Dem kann der Vermieter entgegenwirken, indem er den Prozess im Wege einer Urkundenklage führt, deren Zulässigkeit in derartigen Mietprozessen nunmehr anerkannt ist. Der Unterschied zur normalen Klage ist, dass der Richter bei der Urkundenklage primär den Anspruch aus der Urkunde prüft. Nach neuer Rechtsprechung ist der Mietvertrag als Urkunde anzusehen. Damit sind dem Mieter wesentliche Einwendungen zunächst einmal abgeschnitten, so dass der Vermieter einen schnellen Titel erhält. ...

Ist ja toll - nur weder wirklich neu noch besonders effektiv:

· Dass ein Mietvertrag „als Urkunde anzusehen" ist, war noch niemals streitig oder unklar. · Die früher streitige Frage, ob Mietforderungen um Urkundenprozess geltend gemacht werden können, hat der BGH grundsätzlich bereits mit Beschluss XII ZR 321/97 vom 10. März 1999 (!) …

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Erschienen 22. April 2008 auf http://ra-melchior.blog.de.

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