Neue Spielzeugrichtlinie für Online-Händler

Künftig ergeben sich vor allem für die Betreiber von Online-Shops im Zuge des Inkrafttretens der neuen „EU-Spielzeugrichtlinie“ (2009/48/EG) neue Informationspflichten. Durch die Angabe von Name und Adresse des Herstellers beziehungsweise Importeurs auf dem Spielzeug sowie die Nennung einer Typen-, Chargen-, Modell- oder Seriennummer oder eines anderen Identifikation…

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Themen: Abmahnung , Spielzeug , Seriennummer , Hinweise , Informationspflichten , Online-shop , Eu-spielzeugrichtlinie , Onlinehänderl
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 23. Mai 2011 auf http://blog.f-200.com.

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