Neue Software macht aus Terminsmitteilung eine Ladung
am 24.04.2007 von http://www.juragebirge.de
Der Chef bzw. ein Prozeßvertreter war vom Landgericht Dresden für heute 10:30 Uhr zu einer Anhörung geladen worden. Es handelte sich um die sofortige Beschwerde des Schuldners gegen die vom Insolvenzgericht verfügte Aufhebung der Stundung der Verfahrenskosten.
Wir hatten uns schon gefragt, warum man den Treuhänder unbedingt zur Anhörung laden muß, folgten der Ladung aber brav. Und so stand ich nun auf dem Gang des Landgerichts vor dem Sitzungssaal als der Richter erschien, mich verwundert anblickte und hervorstieß:
Nun sagen Sie bloß, Sie sind da und der Schuldner nicht?!
Tja, in der Tat war außer mir niemand erschienen.
Er klärte mich sodann über den Grund seiner Verwunderung auf: Seine Kammer gehört zu zwei “Pilotkammern” des Landgerichts, die eine neue Software testen. Diese sei für das normale streitige Verfahren zwar ganz gut zu gebrauchen, produziere in ihrer Standardeinstellung in Beschwerdesachen aber schon mal Blödsinn. Die an uns gerichtete Ladung hätte eigentlich eine bloße Terminsmitteilung werden sollen… Das System müsse eben noch angepaßt werden, was nicht von heute auf morgen ginge. Dafür habe ich vollstes Verständnis, schließlich haben auch wir erst vor kurzem eine neue Software zur Bearbeitung von Insolvenzverfahren installiert und auch da lief nicht alles gleich völlig reibungslos.
Im Übrigen war der Richter über die “Ladung” letztlich gar nicht so unglücklich. So hatte er nochmal jemanden, um den Fall im lockeren Plauderton zu erörtern.
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