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Neue Serie der IT-Recht-Kanzlei: Das deutsche Urheberrecht nach seiner Novellierung aus IT-rechtlicher Sicht (Teil 8: Verwertungsgesellschaften)

am 14.02.2008 von IT-Recht Kanzlei - Nachrichten

Die am 01.01.2008 in Kraft getretene Novellierung des Urherrechts
(zweiter Korb) betrifft insbesondere alle Urheber, Verwerter und Nutzer
von digitalen Werken. Der Aufklärungsbedarf ist groß. Die
IT-Recht-Kanzlei will mit der folgenden Serie das neue Urheberrecht,
insbesondere aus IT-rechtlicher Sicht, darstellen.

Der folgende Beitrag (Teil 8) beschäftigt sich mit den Verwertungsgesellschaften.

I. Was sind Verwertungsgesellschaften?

Verwertungsgesellschaften sind privatrechtlich organisierte
Vereinigungen, die Verwertungsrechte für zur kollektiven Auswertung
wahrnehmen. Für Verwertungsgesellschaften gilt das Urheberwahrnehmungsgesetz
(WahrnG). Hiernach schließen die Verwertungsgesellschaften mit den
einzelnen Urhebern oder Leistungsschutzberechtigten Wahrnehmungs- bzw.
Berechtigungsverträge. Die Verwertungsgesellschaft erteilen in der
Regel somit Nutzern Lizenzen und zieht hierfür Vergütungen ein. Die
Verwertungsgesellschaften sind aber auch zuständig für die Rechte an
Verwertungsarten, bei denen jeweils eine dem Urheber vorbehaltene
Werkverwertung bereits vorausgegangen ist: Dies ist bei der Wiedergabe
durch Bild- oder Tonträger und Wiedergabe von Funksendungen der Fall.
Bei diesen Rechten handelt es sich um sog. Zweitverwertungsrechte.


Beispiel


Öffentliche und Fachbibliotheken, Tages- und Fachzeitungen, Hörfunk,
Fernsehen und Internet sind Träger und Multiplikator geschützter Werke.
Doch hier sind Kopien und somit Formen der Nutzung möglich, die der
einzelne Urheber nicht kontrollieren kann. Filme kann man auf
Videokassetten oder DVDs aufzeichnen, Zeitungen kopieren und Musik aus
dem Radio auf Kassetten oder CDs speichern.


Diese besondere Form der „Lizenzgebühren“ geht an die
Verwertungsgesellschaften. Diese erhalten unterschiedliche Anteile, je
nach dem zu welchem Zweck das Gerät geeignet ist und welcher Anteil an
Inhalten kopiert wird.
Schließlich werden die Gelder in Form von Ausschüttungen an Autoren und
Verlage ausgezahlt. Die Höhe der Einnahmen ist eine ewige Diskussion
zwischen der Industrie und den Verwertungsgesellschaften. Dabei gibt es
für bestimmte Fallgruppen aufgestellte Tarife.


Die erzielten Einnahmen teilt die Verwertungsgesellschaft dann nach festen Regeln – dem so genannten Verteilungsplan
– auf und …

Kulturrat: Dossier über Verwertungsgesellschaften

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Dr. Christian Seyfert, LL.M. : Zur Wahrnehmung der Rechte an dramatisch-musikalischen Werken durch die GEMA*

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Neue Serie der IT-Recht-Kanzlei: Das deutsche Urheberrecht nach seiner Novellierung aus IT-rechtlicher Sicht (Teil 3: Die allgemeinen Verwertungsrechte)

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