Neue Serie der IT-Recht-Kanzlei: Das deutsche Urheberrecht nach seiner Novellierung aus IT-rechtlicher Sicht (Teil 12: Die Privatkopie)
am 05.03.2008 von IT-Recht Kanzlei - Nachrichten
Die am 01.01.2008 in Kraft getretene Novellierung des Urherrechts (zweiter Korb) betrifft insbesondere alle Urheber, Verwerter und Nutzer von digitalen Werken. Der Aufklärungsbedarf ist groß. Die IT-Recht-Kanzlei will mit der folgenden Serie das neue Urheberrecht, insbesondere aus IT-rechtlicher Sicht, darstellen.
Der folgende Beitrag (Teil 12) beschäftigt sich mit der Privatkopie
I. Begriff
Das Recht auf Privatkopie ist eine Bestimmung im Rahmen des urheberrechtlichen Kanons der Schranken des Urheberrechts (siehe Beitrag: Schranken des Urheberrechts). Gemäß § 53 UrhG Abs.1 wird das Zustimmungsrecht des Urhebers für Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch durch eine gesetzliche Lizenz gedeckt.
überwacht.
II. Voraussetzung für das Recht auf Privatkopie
Die Privatkopie ist nur zulässig für den eigenen Gebrauch und für den Gebrauch im Familien und im Freundeskreis und durch natürliche Personen (also nicht durch Unternehmen ). Für die Herstellung der Kopie darf kein Gewinn erzielt werden. Es ist aber zulässig, die Erstattung der Herstellungskosten (Materialkosten) zu verlangen. Es sind nur einige wenige Kopien erlaubt. In der Praxis hat sich eine Obergrenze bis zu sieben Kopien eingespielt. Eine Privatkopie darf sowohl mit analogen als auch mit digitalen Mitteln angefertigt werden. Nur bei der Herstellung durch Dritte ist zu beachten, dass diese unentgeltlich oder in einem reprografischen Verfahren (Scannen, analoges Kopieren, Plotten), also in einem nicht digitalen Verfahren erfolgen muss.
Beispiel
Es ist erlaubt, die Kopie eines Textes für den Privatgebrauch durch einen Copyshop machen zu lassen und hierfür eine Kopiergebühr zu bezahlen.
Beispiel für eine Privatkopie
Überspielen von Schallplatten oder CDs zum eigenen Gebrauch oder für Freunde oder Familienmitglieder.
Mitschnitt einer …
Die Privatkopie nach der Urheberrechtsnovelle
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Auf Grund des am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen "Zweiten Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft" (so genannter zweiter Korb) sind Privatkopien weiter eingeschränkt worden. Die Verunsicherung b…
Gilt das Recht auf Privatkopie auch bei Einsatz von „virtuellen Recordern“?
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Das Recht auf Privatkopie ist zwar bekannt. Große Unsicherheit (nicht nur bei Nichtjuristen) besteht aber darüber, in welchem Umfang, aus welchen Quellen und mit welchen technischen Hilfsmitteln Privatkopien hergestellt werden dürfen.…
Das neue Urheberrecht: Tod der Privatkopie?
kielanwalt.de / [Veröffentlicht bei “anwalt4you” - Juli 2004 und “Rechtpraktisch” - August 2004] Jan A. Strunk Auch das seit September 2003 geltende neue Urheberrechtsgesetz (UrhG) gestattet dem Nutzer eines Werkes die Anfertigung von Kopien…
Experte kritisiert verschärftes Urheberrecht
kielanwalt.de / [Beitrag aus dem sh:z Tagesthema “Raubkopierer im Visier der Fahnder” - erschienen am 24.04.2004 in den Zeitungen des Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlags] Kiel (hsg) - Seit September 2003 gilt in Deutschland ein verschärftes Urheber…
Zur Novellierung des Urheberrechts : Wird die Privatkopie durch das neue Urheberrecht verboten?
Rechtblog / Nein. Die Privatkopie ist und bleibt zulässig, egal ob analog oder digital. Allerdings nur dann, wenn hierfür kein wirksamer technischer Kopierschutz geknackt werden muss und die Vorlage für die Vervielfältigung eine legale Quelle ist. Eine Qu…
Zivilrecht allgemein: Novelle des Urheberrechts
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Die Schweiz und das Recht auf Privatkopie - ein Vorbild für Deutschland?
Law-Blog / Die Schweiz kennt man als nettes kleines Land, in dem es mehr Sprachen als Einwohner gibt und das vor allem aus Bergen, Käse und Bankgeheimnis besteht. Weniger bekannt ist, dass hier auch an liberalen Entwürfen für das Urheberrecht gearbeitet wird…
BGH: Drucker und Plotter - Drucker und Plotter gehören nicht zu den nach § 54a Abs. 1 UrhG vergütungspflichtigen Vervielfältigungsgeräten.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Drucker und Plotter gehören nicht zu den nach § 54a Abs. 1 UrhG vergütungspflichtigen Vervielfältigungsgeräten. 2. Ist nach der Art eines Werkes zu erwarten, dass es nach § 53 Abs. 1 bis 3 UrhG durch Ablichtung eines Werkstücks oder in…
