Neue Serie der IT-Recht-Kanzlei: Das deutsche Urheberrecht nach seiner Novellierung aus IT-rechtlicher Sicht (Teil 11: Der Erschöpfungsgrundsatz)
am 27.02.2008 von IT-Recht Kanzlei - Nachrichten
Die am 01.01.2008 in Kraft getretene Novellierung des Urherrechts (zweiter Korb) betrifft insbesondere alle Urheber, Verwerter und Nutzer von digitalen Werken. Der Aufklärungsbedarf ist groß. Die IT-Recht-Kanzlei will mit der folgenden Serie das neue Urheberrecht, insbesondere aus IT-rechtlicher Sicht, darstellen.
Der folgende Beitrag (Teil 11) beschäftigt sich mit dem Erschöpfungsgrundsatz, der Erschöpfung des Verbreitungsrechts im Urheberrecht
I. Begriff
Der Erschöpfungsgrundsatz ist der Verbrauch eines Verwertungsrechtes durch den Rechteinhaber, nachdem er das von ihm durch das Gesetz eingeräumte ausschließliche Verwertungsrecht ausgenutzt hat. Dieser Verbrauch wird Erschöpfung genannt. Im Urheberrecht tritt eine solche Erschöpfung für das Verbreitungsrecht gemäß § 17 Abs. 2 UrhG ein, wenn das Original oder ein Vervielfältigungsstück eines Werkes mit Zustimmung des Rechteinhabers im Gebiet der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Wege der Veräußerung in Verkehr gebracht wird. Ab diesem Zeitpunkt steht das Interesse des Urhebers hinter dem allgemeinen Interesse zurück, dass das bestreffende Werk im Geschäftsverkehr ungehindert zirkulieren kann.
Beispiel: Der genehmigte Vertrieb von Schallplatten in ein EU-Mitgliedsstaat oder einen Staat aus dem EWR, wie z.B. Liechtenstein, Norwegen, Island, führt dazu, dass dort erworbene Schallplatten auch ohne Zustimmung des Schallplattenproduzenten nach Deutschland importiert werden dürfen. Dies gilt aber nicht für den Import aus anderen Staaten.
II. Funktion des Erschöpfungsgrundsatzes
Die Funktion des Erschöpfungsgrundsatzes ist,den Konflikt zwischen dem verwertungsrechtlichen Interesse des Rechteinhabers auf der einen Seite und dem Interesse an einem klaren und übersichtlichen Warenverkehr auf der anderen Seite auszugleichen. Hat der Rechteinhaber das Werkstück also einmal verkauft, ist der …
Zum Erschöpfungsgrundsatz
IT-Blawg / Der BGH hat am 03.03.2005 (Az.: I ZR 133/02) entschieden, dass die Darlegungs- und Beweislast derjenige trägt, der sich auf die Erschöpfung gem. § 17 Abs. 2 UrhG beruft. Außerdem gilt nach dem Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung die Vermutun…
LG München I: Oracle ./. usedSoft - Der Erwerber von beschränkten, nicht weiter abtretbaren Nutzungsrechten kann diese nicht außerhalb dieser Rechte an Dritte weiterübertragen und darf Dritte nicht ermuntern, sich die Software vom Hersteller h
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Erklärt ein Anbieter von Software in seinen Lizenzbestimmungen, dass an der per Download überlassenen Software nur einfache, nicht weiter abtretbare Nutzungsrechte eingeräumt werden, so stellt dies eine zulässige, dinglich wirkende Beschr…
LG München: Download-Lizenzen erschöpfen sich nicht
Telemedicus / Normalerweise gilt im Urheberrecht der so genannte „Erschöpfungsgrundsatz“ (§ 17 Absatz 2 UrhG): Ist ein Werk einmal verkauft worden, so steht dem Urheber keine Kontrolle der weiteren Veräußerungen seines Werkes mehr zu. Dies gilt auch i…
EuGH: Verletzung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechts nur bei Eigentumsübertragung - Eine Verbreitung des Originals eines Werks oder eines Vervielfältigungsstücks davon an die Öffentlichkeit auf andere Weise als durch Verkauf liegt nur bei
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Der Begriff der Verbreitung in Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG ist im Lichte des Völkerrechts, d.h. Art. 6 WCT-Vertrag und Art. 8, Art. 12 WPPT-Vertrag auszulegen. 2. Art. 6 Abs. 1 des WCT Vertrags definiert den Begriff des Verbreitun…
Neue Serie der IT-Recht-Kanzlei: Das deutsche Urheberrecht nach seiner Novellierung aus IT-rechtlicher Sicht.
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Die am 01.01.2008 in Kraft getretene Novellierung des Urherrechts (zweiter Korb) betrifft insbesondere alle Urheber, Verwerter und Nutzer von digitalen Werken. Der Aufklärungsbedarf ist groß. Die IT-Recht-Kanzlei will mit der folgenden…
Der Erschöpfungsgrundsatz im Markenrecht
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Der Vorwurf einer markenrechtlichen Abmahnungen ist nicht immer gerechtfertigt, da das Markenrecht hinsichtlich der vertriebenen Waren möglicherweise erschöpft ist. Der Erschöpfungsgrundsatz ist in § 24 Abs. 1 MarkenG geregelt. Er b…
Abmahnfalle Ebay – Verkauf von Nicht-EU-CDs
Law-Blog / Ebay ist eine tolle Sache für viele Gelegenheiten: das Ausmisten des Dachbodens, den Verkauf ungewollter Geschenke oder einfach dafür, sich einen Euro dazuzuverdienen. Wenn man nicht aufpasst, kann man sich durchaus auch Ärger oder Abmahnungen ei…
Die markenrechtliche Erschöpfung
MarkenBlog / In der Reihe Markenbusiness klärt auf widmet man sich heute dem Thema Erschöpfung: Der Rechtsgedanke ist einer der praktisch bedeutsamsten im Markenrecht, doch immer wieder sorgt er für Irrtümer und Verwirrung: Die Erschöpfung. Produkte, die e…
