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Neue Regeln zur Vaterschafsanfechtung

am 22.02.2008 von Rechtsanwalt Hänsch, Dresden

Der Bundestag hat am 21.02.2008 das „Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren“ beschlossen. Damit wird die genetische Feststellung, von wem ein Kind abstammt, unabhängig von der Anfechtung der Vaterschaft ermöglicht.
Nach geltendem Recht kann die Frage der Abstammung problemlos in einem privaten Gutachten geklärt werden, wenn alle Betroffenen einverstanden sind. Sperrt sich allerdings einer der Betroffenen, bleibt dem rechtlichen Vater nur die Möglichkeit einer Anfechtungsklage (§§ 1600 ff. BGB), die innerhalb einer Frist von zwei Jahren nach Kenntnis der gegen die Vaterschaft sprechenden Umstände erhoben werden muss. Im Rahmen eines solchen Verfahrens kann die Abstammung zwar geklärt werden – stellt sich allerdings heraus, dass der rechtliche nicht der biologische Vater ist, wird damit zwangsläufig das rechtliche Band zwischen Vater und Kind zerrissen. Es besteht also bislang keine Möglichkeit, bei fehlender Einwilligung die Abstammung zu klären, ohne Konsequenzen für die rechtliche Beziehung zwischen Vater und Kind fürchten zu müssen. Mit dem neuen Gesetz soll die Klärung der Vaterschaft für alle Beteiligten – also Vater, Mutter und Kind – erleichtert werden.
Künftig wird es zwei Verfahren geben:
I. Verfahren auf Klärung der Abstammung
II. Anfechtung der Vaterschaft
I. Anspruch auf Klärung der Abstammung (§ 1598a BGB n. F.)
1. Die neue Regelung sieht vor, dass Vater, Mutter und Kind jeweils gegenüber den anderen beiden Familienangehörigen einen Anspruch auf Klärung der Abstammung haben. Das heißt, die Betroffenen müssen in die genetische Abstammungsuntersuchung einwilligen und die Entnahme der erforderlichen Proben dulden.
2. Der Anspruch ist im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts an keine weiteren Voraussetzungen geknüpft. Auch Fristen …

Aktuelle Gesetzgebung: Gesetz zur Vaterschaftsfeststellung in Kraft getreten

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf / Am 1. April ist das "Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren" in Kraft getreten. Damit ist es nunmehr möglich, die genetische Abstammung eines Kindes unabhängig von der Anfechtung der Vater…

Neues zur Vaterschaftsfeststellung

RA Kadelke / Das Bundeskabinett hat am Mittwoch ein Gesetz zur Vaterschaftsfestellung beschlossen. Die Neuregelung wurde nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Februar 2007 - 1 BvR 421/05 - notwendig, wonach der Gesetzgeber aufgefordert wurde, zu…

Neues Gesetz zur Vaterschaftsfeststellung vom Bundestag verabschiedet

familienrecht-muenchen.info / Berlin, 21. Februar 2008. Der Deutsche Bundestag hat heute das „Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren“ beschlossen. Damit wird die genetische Feststellung, von wem ein Kind abstammt, unabhä…

Gesetz zur Vaterschaftsfeststellung

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Vaterschaftsanfechtung soll erleichtert werden

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Neue Regelung der Vaterschaftsfeststellung - auch erbrechtlich relevant!

Erbrechtsblog / Die Feststellung, von wem ein Kind abstammt, wird künftig erheblich erleichtert. Einen Regelungsvorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat das Bundeskabinett in seiner heutigen Sitzung beschlossen. Die Frage, von wem ein Kind abstammt…

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Vaterschaftstest ohne Anfechtungsverfahren

Handakte WebLAWg / Bisher geltendes Recht: Nach bisher geltendem Recht gab es bei Zweifeln über die Abstammung des Kindes nur die Möglichkeit einer Anfechtungsklage, die innerhalb einer Frist von 2 Jahren nach Kenntnis der Umstände erhoben werden muss, die gegen die…

Familienrecht: Gesetz zur Vaterschaftsfeststellung in Kraft getreten

Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Am 1. April 2008 ist das Gesetz zur Vaterschaftsfeststellung in Kraft getreten. Der Gesetzgeber hat damit fristgerecht die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in dem Urteil vom 13. Februar 2007 - 1 BvR 421/05 - umgesetzt. Das Bundesverfassungsgeri…

Bundesrat billigt Gesetz zur erleichterten Klärung der Vaterschaft

Wissenswertes, Interessantes und Kurioses aus Justiz und Alltag / Das neue Gesetz räumt Vater, Mutter und Kind gegenüber den jeweils anderen beiden Familienmitgliedern nun ausdrücklich einen Anspruch auf Klärung der Abstammung ein. Sperrt sich ein Betroffener, kann das Familiengericht die Zustimmung ersetzen. A…

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