Neue Regeln für das Vollmachtsstimmrecht?
am 25.07.2007 von http://notizen.duslaw.eu
Kreditinstitute, die ihren Depotkunden die Wahrnehmung des sogenannten Depotstimmrechts
anbieten, sollen von der Pflicht befreit werden, ihren Kunden Weisungsvorschläge zu
unterbreiten. Stattdessen soll es dem Aktionär überlassen bleiben, ob er sein Kreditinstitut
generell anweisen will, sein Stimmrecht im Sinne des Vorschlags von Vorstand und Aufsichtsrat
des Unternehmens auszuüben, oder ob er eine abweichende Einzelweisung erteilen will.
Dies schlagen vor der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV), der Bundesverband
der Deutschen Industrie (BDI), der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und …
Neue Regeln für das Vollmachtsstimmrecht?
Unternehmensrechtliche Notizen / Kreditinstitute, die ihren Depotkunden die Wahrnehmung des sogenannten Depotstimmrechts anbieten, sollen von der Pflicht befreit werden, ihren Kunden Weisungsvorschläge zu unterbreiten. Stattdessen soll es dem Aktionär überlassen bleiben, ob er s…
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