Besserer Schutz von Kreditnehmern vor Lockvogelangeboten
bankundkapitalmarktrecht | 10. Juni 2010 — Ab morgen werden Kreditnehmer besser als bisher vor unseriösen Lockvogelangeboten geschützt. Sie erhalten mehr Informationen und k…
Bei Kreditverträgen mit Verbrauchern gelten seit dem 11. Juni neue rechtliche Rahmenbedingungen. Diese betreffen zum einen die sowohl bei der Werbung für Verbraucherkredite wie auch beim Vertragsschluss erforderlichen Informationsangaben, zum anderen die Widerrufs- und Rückgaberechte des Verbrauchers. Das “Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht” dient insbesondere der Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, die bis zum 11. Juni 2010 in deutsches Recht umgesetzt werden musste, sowie des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie, für die die Umsetzungsfrist bereits am 31. Oktober 2009 abgelaufen war.
Information und Vertragserläuterung:Verbraucher müssen nun bereits vor Abschluss eines Darlehensvertrages über die wesentlichen Bestandteile des Kredits informiert werden. Hierdurch soll es dem Verbraucher ermöglicht werden, verschiedene Angebote zu vergleichen und eine fundierte Entscheidung zu treffen. Die Neuregelung setzt damit auf den verantwortungsbewussten und selbständig handelnden Verbraucher. Sobald sich die Wahl eines bestimmten Kredits abzeichnet, müssen dem Verbraucher zusätzlich die Hauptmerkmale des Vertrags erläutert werden.
Auch die Werbung für Darlehensverträge wird stärker reglementiert: Wer für den Abschluss von Darlehensverträgen wirbt, darf nicht nur eine einzige Zahl – wie etwa einen besonders niedrigen Zinssatz – herausstellen, er muss vielmehr auch die weiteren Kosten des Vertrags angeben und diese Angaben mit einem realistischen Beispiel erläutern.
Muster für Verbraucherdarlehen:Nunmehr gelten für unterschiedliche Kreditverträge jeweils einheitliche Muster zur Unterrichtung der Verbraucher. Anhand dieser Muster sollen sämtliche Kosten des Darlehens erkennbar werden, so dass unterschiedliche Angebote besser als bisher miteinander verglichen werden können. Die Muster gelten in der gesamten Europäischen Union, so ggfs. auch Angebote aus dem europäischen Ausland vergleichbar sind.
KündigungDie Kündigung von Darlehensverträgen wird neu geregelt. Kündigungen durch den Darlehensgeber sind bei unbefristeten Verträgen nur noch zulässig, wenn eine Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten vereinbart ist. Verbraucher können dagegen einen unbefristeten Vertrag jederzeit kündigen, wobei die Kündigungsfrist für den Verbraucher einen Monat nicht überschreiten darf. Bei befristeten Verträgen, die nicht durch ein Grundpfandrecht wie eine Grundschuld oder Hypothek gesichert sind, dürfen Verbraucher das Darlehen künftig jederzeit ganz oder teilweise zurückzahlen. Verlangt der Darlehensgeber in einem solchen Fall eine Vorfälligkeitsentschädigung, ist diese auf höchstens ein Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrages beschränkt.
Andere Finanzierungsg… » Vollständiger ArtikelErschienen 21. Juni 2010 auf http://www.rechtslupe.de.
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