Neue rechtliche Probleme dämmern am Horizont: Mozilla Push Notifications
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 7. Februar 2012 — In den Mozilla-Browser (Firefox) soll in naher Zukunft etwas neues eingebaut werden: Push Notifications. Der Blick in das Moz…
In den Mozilla-Browser (Firefox) soll in naher Zukunft etwas neues eingebaut werden: Push Notifications. Der Blick in das Mozilla Wiki verheißt hinsichtlich der API eine längst überfällige Entwicklung: Webseiten können ihren Nutzern Nachrichten senden, auch wenn diese gar nicht auf der Seite sind. Eine Option wäre, dass eine Nachricht gesendet wird, wenn sich die Webseite verändert – auf den ersten Blick sinnvoll, auf den zweiten Blick aber lästig, wenn man an Meldungen von zig Webseiten denkt, die bei jeder Änderung eine Nachricht an den Browser senden. Wie sich letztlich im Alltag diese Funktion durchsetzt, wird sich noch zeigen. Tatsächlich aber sehe ich hier einen enormen Zukunftsmarkt, da die Vorstellung, dass Webseiten mit Nutzern nur noch kommunizieren, wenn der Nutzer diese aufruft, seit langem überholt ist.Vielmehr entwickeln sich Webseiten zunehmend in die Richtung von Apps, t3n spricht hier zutreffend von einem “Cloud OS”.
Ich denke, nach Firefox werden in kurzer Zeit die anderen Browser mitziehen (In der Tat existiert in Chrome meines Wissens bereits im Ansatz ein ähnlicher Gedanke). Doch: Wie immer bei neuen technischen Ideen stellen sich auch rechtliche Fragen.
Rechtliche Problematik: Einwilligung Da Versenden von Nachrichten an den Browser ist nicht grundsätzlich problematisch, es kann aber dann problematisch werden, wenn der Nutzer in solche Nachrichten nicht eingewilligt hat. Nun sieht das geplante Nachrichten-System eine Nutzer-Einwilligung vor, allerdings steckt hier der Teufel im Detail. Die aktuelle Aufbereitung des Codes
interface notification { DOMRequest requestRemotePermission(); DOMRequest checkRemotePermission(); }
ist so gedacht, dass die Webseite bei User einmal um Erlaubnis bittet, dieser dann einwilligt oder ablehnt und sodann ggfs. Nachrichten erhalten kann. Es wird also eine Einwilligung erhoben, allerdings kann bereits die Zusendung einer einzelnen Nachricht ein Problem darstellen. In diesem Fall wird man überlegen müssen, ob nicht bereits schon die Nachfrage der Erlaubnis ein Problem sein kann und ob nicht vielmehr – im Sinne des üblichen Double-Opt-In – der Nutzer zuerst von sich aus die Seite zum Senden von Nachrichten ermächtigen muss und danach dann noch eine Rückfrage stattzufinden hat. Hier wird im Einzelfall die konkrete Ausgestaltung im jeweiligen Browser darüber entscheiden ob und in welcher Form Webseiten von der Funktion Gebrauch machen können.
Rechtliche Problematik: Datenschutz Die Datenschutz-Problematik wird interessant werden – aktuell ist bei Mozilla vorgesehen, dass Mozilla-Server als Mittler dienen zwischen Webseite und Nutzer,das heißt, die Webseite kommuniziert erst mit Mozilla-Servern, erhält von dort bei Genehmigung eine Push-URL und kommuniziert dann darüber. Gleichwohl wird die Webseite irgendwelche Informationen speichern müssen, um einen Nachrichten-Empfänger zu…
» Vollständiger ArtikelErschienen 7. Februar 2012 auf http://www.ferner-alsdorf.de.
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