Neue Rechengrößen ab 1. Januar 2008

Mit der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2008 erfolgt werden die Sozialversicherungsrechtlichen Rechengrößen, also u. a. die Rechengrößen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung für die Zeit ab dem 1. Januar 2008 neu festgesetzt.

Die monatliche Bezugsgröße, die z. B. für die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung relevant ist, würd für 2008 auf 2.485 Euro (2007: 2.450 Euro) festgesetzt.

Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) wird für 2008 auf 48.150 Euro (2007: 47.700 Euro) festgesetzt.

Für Arbeitnehmer, die bereits am 31. Dezember 2002 aufgrund der zu diesem Zeitpunkt geltenden Regelungen wegen des Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei waren, wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze für das Jahr 2008 43.200 Euro (2007…

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Themen: Krankversicherung , Gesetz , Pflegeversicherung

Erschienen 18. Dezember 2007 auf http://www.sokolowski.org/.

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