Neue Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2005
am 08.03.2005 von Lichtenrader Notizen
Die ab 01. Juli 2005 geltenden Pfändungsfreigrenzen (Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2005) wurden im Bundesgesetzblatt Nr. 14, Seiten 494 ff einschließlich der Tabellen dazu veröffentlicht. § 850 c ZPO gilt ab 01.07.2005 wie folgt:
ZPO § 850 c Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen
(1) Arbeitseinkommen ist unpfändbar, wenn es, je nach dem Zeitraum, für den es gezahlt wird, nicht mehr als
985,15 Euro monatlich, 226,72 Euro wöchentlich oder 45,34 Euro täglich beträgt.
Gewährt der Schuldner auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung seinem Ehegatten, einem früheren Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem früheren Lebenspartner oder einem Verwandten oder nach §§ 1615 l, 1615 n des Bürgerlichen Gesetzbuchs einem Elternteil Unterhalt, so erhöht sich der Betrag, bis zu dessen Höhe Arbeitseinkommen unpfändbar ist,
auf bis zu 2.182,15 Euro monatlich, 502,20 Euro wöchentlich oder 100,44 Euro täglich,
und zwar um 370,76 Euro monatlich, 85,32 Euro wöchentlich oder 17,06 Euro täglich,
für die erste Person, der Unterhalt gewährt wird, und um je 206,56 Euro monatlich, 47,54 Euro wöchentlich oder 9,51 Euro täglich, für die zweite bis fünfte Person.
(2) Übersteigt das Arbeitseinkommen den Betrag, bis zu dessen Höhe es je nach der Zahl der Personen, denen der Schuldner Unterhalt gewährt, nach Absatz 1 unpfändbar ist, so ist es hinsichtlich des überschießenden Betrages zu einem Teil unpfändbar, und zwar in Höhe von drei Zehnteln, wenn der Schuldner keiner der in Absatz 1 genannten …
Pfändungsfreigrenzen 2005
Handakte WebLAWg / Die ab 01.07.2005 geltenden Pfändungsfreigrenzen (Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2005) wurden im Bundesgesetzblatt Nr. 14, Seiten 494 ff einschließlich der Tabellen dazu veröffentlicht....…
Neue Pfändungsfreigrenzen zum 01.07.2005
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Neue Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2005
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Tabelle pfändungsfreier Beträge ab 01.07.2005
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Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen nach § 850c ZPO
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Regelbetrag-Verordnung - Zahlen ab 01.07.2005
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Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen
Blickpunkt Recht & Steuern / Mit Wirkung zum 1. Juli 2005 hat das Bundesjustizministerium neue - höhere - Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen bekannt gemacht. Seitdem war - auch zwischen den Gerichten - umstritten, ob diese Erhöhung der Pfändungsgrenzen zulässig war. In…
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recht verständlich / Bundesgerichtshof erleichtert die Durchsetzung des Pfändungsschutzes für Sozialleistungsempfänger Herr A hatte Schulden. Seine Gläubigerin hatte einen Schuldtitel in der Hand. Nachdem Herr A nicht freiwillig zahlen konnte, ging sie den üblichen…
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