Name Für PC Firma: Neue Namen für Computer: NETBOOK nun auch Smartbook ein Problem
BERLIN BLAWG | 5. Oktober 2009 — Die Firma Psion aus Großbritannien hat die Europamarke NETBOOK und ließ Ende letzten Jahres pünktlich zum Weihnachtsgeschäft…
Die Firma Psion aus Großbritannien hat die Europamarke NETBOOK und ließ Ende letzten Jahres pünktlich zum Weihnachtsgeschäft Benutzer dieser Marke abmahnen.
Dieses Jahr ist es die deutsche Firma Smartbokk AG die sich gegen die allgemeine Benutzung des Namens Smartbooks für Computer wehrt, berichtet die Computerwoche. Danach habe die Kölner Firma vor dem Landgericht (LG) Köln bereits eine einstweilige Verfügung gegen einen amerikanischen Hersteller erwirkt.
Die Inhaber der Markenrechte an NETBOOK ruderten später zurück und verzichtete auf die ihre Markenrechte, heißt es in einer Pressemitteilung Psion.
“The litigation has been settled through an amicable agreement under which Psion will voluntarily withdraw all of its trademark registrations for ‘Netbook’. Neither party accepted any liability. In light of this amicable agreement, Psion has agreed to waive all its rights against third parties in respect of past, current or future use of the ‘Netbook’ term.”
Schlagworte: Abmahnung, AG, Berlin, Computer, Computerrecht, einstweilige Ve… » Vollständiger ArtikelErschienen 5. Oktober 2009 auf http://sewoma.de/berlinblawg.
BERLIN BLAWG | 5. Oktober 2009 — Die Firma Psion aus Großbritannien hat die Europamarke NETBOOK und ließ Ende letzten Jahres pünktlich zum Weihnachtsgeschäft…
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Das Blog für Markenrecht | 8. Juni 2009 — Intel und Psion haben sich im Streit um die Rechte aus der Marke “Netbook” geeinigt und die Auseinandersetzung einvernehmlich…
Kanzlei Quandel | 4. Juni 2009 — Wie die Onlineausgabe der Zeitschrift Macwelt berichtet haben Psion und Interl die Auseinandersetzung über die Wortmarke „Netbook“…
Die in Köln ansässige Firma Smartbook AG hat jetzt am Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen Qualcomm erstritten. Der US-amerikanische Chiphersteller darf in Deutschland den Begriff Smartbook nicht länger im Zusammenhang mit tragbaren Computern verwenden. Für jede Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder ersatzweise Ordnungshaft.