Neue (Muster-) Widerrufsbelehrung in der Fassung ab 11.06.2010
Anbei der aktuelle (ab 11.Juni 2010 gültigen) Musterwiderrufsbelehurungstext des Gesetzgebers. Bei dem handelt es es sich um das amtliche Muster, dass ab dem 11.06.2010 in Kraft tritt.
ALLE ANGABEN OHNE GEWHÄR!
„Anlage 1 (zu Artikel 246 § 2 Abs.3 Satz 1) Muster für die Widerrufsbelehrung
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von [zwei Wochen] (1) ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief,
Fax, E-Mail) [oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache] (2) widerrufen. Die Frist
beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform (3). Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs
[oder der Sache] (2). Der Widerruf ist zu richten an: (4)
Widerrufsfolgen (5) Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. (5)
gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. (6) Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in
verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf Wertersatz leisten (7). [Bei der Überlassung von Sachen gilt
dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich
gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße
Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und
alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. (8) Paketversandfähige Sachen sind auf unsere [Kosten und] (9) Gefahr
zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.] (2) Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen
innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung [oder der Sache] (2), für
uns mit deren Empfang. Besondere Hinweise (10) Finanzierte Geschäfte (11) (Ort), (Datum), (Unterschrift des Verbrauchers) (12)
Gestaltungshinweise: 1. Wird die Belehrung nicht spätestens bei, sondern erst nach Vertragsschluss mitgeteilt, lautet der
Klammerzusatz „einem Monat“. In diesem Fall ist auch Gestaltungshinweis 8 einschlägig, wenn der dort genannte Hinweis nicht
spätestens bei Vertragsschluss in Textform erfolgt. Bei Fernabsatzverträgen steht eine unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform
mitgeteilte einer
solchen bei Vertragsschluss gleich, wenn der Unternehmer den Verbraucher gemäß Artikel 246 § 1 Abs.1 Nr.10 EGBGB unterrichtet hat. 2.
Der Klammerzusatz entfällt bei Leistungen, die nicht in der Überlassung von Sachen bestehen. 3. Liegt einer der nachstehenden
Sonderfälle vor, ist Folgendes einzufügen: a) bei schriftlich abzuschließenden Verträgen: „ , jedoch nicht, bevor Ihnen auch eine
Vertragsurkunde, Ihr schriftli…
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