Neues zur Widerrufsbelehrung -Teil 1
Anwaltskanzlei von Olnhausen | 10. August 2006 — Es hat sich mittlerweile u.a. halbwegs herumgesprochen, daß bei Internetgeschäften zwischem einem Unternehmer und einem Verbrau…
Nach einer langen Diskussion ist es endlich zu einer Novellierung des Musters zur Belehrung eines Verbrauchers über das ihm zustehende Widerrufs- oder Rückgaberecht gekommen. Wann ein Widerrufsrecht überhaupt besteht, können Sie im Podcast 3 hören, wann es kein Recht auf Widerruf trotz Fernabsatz gibt, gibt es im Podcast 40 zu hören. Als quasi kostenlose Hilfestellung hatte der Gesetzgeber in der BGB-Informationspflichtenverordnung (BGB-InfoVO) für jede Belehrung ein Muster zur Verfügung gestellt, das allerdings durch verschiedene Gerichte (zu Recht!) als nicht ausreichend betrachtet wurde. Inspiriert durch diese Rechtsprechung kam und kommt es immer wieder zu Abmahnungen, weil die eigene Widerrufsbelehrung (manchmal tatsächlich) nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. An dieser Stelle sei daher der nachdrückliche Hinweis erlaubt, dass derzeit wohl keine Rechtssicherheit im Onlinehandel erreicht werden kann - ein absolut abmahnsicherer Onlinehandel ist faktisch nicht möglich! Inzwischen dürfte allein dieser Verstoß im Wettbewerb zu einem Massengeschäft für bekannte Abmahner geworden sein, was auch einige Gerichte (z.B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.11.2007, I-20 U 107/07 u.a.) dazu veranlasst hat, den Streitwert deutlich herabzusetzen, um so u.a. die Attraktivität für die Abmahner zu nehmen. Ab dem 1. April 2008 soll dann alles anders sein, wenn es nach dem Willen des Gesetzgebers geht. Die neuen Belehrungsmuster können Sie bereits jetzt hier abrufen und auch schon in Ihrer täglichen Praxis einsetzen. Ob diese Muster das Grundproblem lösen werden, ist allerdings laut Fachkreisen sehr fraglich, denn es bleibt immer noch eine Unsicherheit ob und inwieweit die Rechtsprechung die neuen Muster akzeptieren wird; das entscheidende Problem, nämlich die Fassung als untergesetzliche Verordnung, mag hierzu einigen Anlass geben. Eine Rechtssicherheit vermag die Novellierung erst einmal nicht zu bringen. Schade, dass Gesetze immer mehr von der Rechtsprechung und immer weniger vom Gesetzgeber gemacht werden! Aber wir bleiben für Sie am Ball... Ihr, Marc Quandel Rechtsanwalt - Rechtsanwälte Schmitz & Quandel
Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist nicht mehr im Original verfügbar.Erschienen 26. März 2008 auf http://www.jura-to-go.de/juratogo/Willkommen/Willkommen.html.
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