Neue Meisterprüfungsverordnung für das Zimmerer-Handwerk
am 09.05.2008 von Blickpunkt Recht & Steuern
Für das Zimmerer-Handwerk wurde eine neue Meisterprüfungsverordnung erlassen.
Im Zimmerer-Handwerk gilt nach wie vor das Meisterprinzip, d.h., die bestandene Meisterprüfung ist für die selbständige Berufsausübung grundsätzlich erforderlich. Auf Grund des breiten Tätigkeitsspektrums wurde bei der Erarbeitung der Meisterprüfungsverordnung im Teil I besonderes Augenmerk auf ein bautechnisches sowie bauphysikalisches Qualifikationsniveau gelegt. Bei der Erarbeitung des Teils II sind die fachtheoretischen Qualifikationen in vier Handlungsfelder eingegangen. Die Qualifikationskataloge des Teils II tragen dem Berufslaufbahnkonzept im Zimmerer-Handwerk für die individuelle Karriereplanung durch eine Verzahnung der Aus- und Weiterbildung sowie von Anrechungsoptionen auf die Meisterprüfung Rechnung.
Von den Blockbauten der Bronzezeit bis zu den modernen energiesparenden Häusern in Holzbauweise und den Aufsehen erregenden Ingenieurkonstruktionen in Holz reicht die Geschichte des Zimmererberufs. Nach der Blütezeit im Mittelalter, aus der bis zu 750 Jahre alte Fachwerkhäuser erhalten sind, hat heute eine neue Ära des Bauens mit Holz begonnen. Die Ausweitung der Aufgaben für den Zimmerer ist verbunden mit einer raschen Entwicklung der Werkstoffe und Systeme sowie der Werkzeuge, Maschinen und Anlagen. Besonders deutlich wird der zukunftsorientierte Wandel bei der rechnergestützten Konstruktion, Fertigung und Organisation im Holzbau. Der Holzbau und der Ausbau, das heißt Bauwerke und Bauwerksteile in Holzkonstruktion und der trockene Ausbau, bilden die Hauptaufgaben des Zimmerers. Sie reichen von der Herstellung von Dachstühlen und …
Neue Meisterprüfungsverordnung für das Zahntechniker-Handwerk
Blickpunkt Recht & Steuern / Für das Zahntechniker-Handwerk wurde eine neue Meisterprüfungsverordnung erlassen. Im Zahntechniker-Handwerk gilt nach wie vor das Meisterprinzip, d.h., dass nur ein Zahntechniker mit Meisterprüfung einen Betrieb selbständig f&uum…
Neue Meisterprüfungsverordnung für das Zahntechniker-Handwerk
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Rolladen- und Jalousiebauer-Meister
Blickpunkt Recht & Steuern / Am 22. Januar 2007 wurde eine neue Meisterprüfungsverordnung für das Rollladen- und Jalousiebauer-Handwerk im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit wurde eine weitere Meisterprüfungsverordnung reformiert. (more…)…
Meisterprüfung im Fliesen-, Platten- und Mosaikleger-Handwerk
Blickpunkt Recht & Steuern / Die Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in denTeilen I und II der Meisterprüfung im Fliesen-, Platten- und Mosaikleger-Handwerk (Fliesen-, Platten- und Mosaiklegermeisterverordnung…
Neue Meisterprüfungsverordnung für das Vulkaniseur- und Reifenmechaniker-Handwerk
Blickpunkt Recht & Steuern / Für das Vulkaniseur- und Reifenmechaniker-Handwerk wurde die Meisterprüfungsordnung überarbeitet. Auch nach der Handwerksrechtsnovelle vom 1. Januar 2004 verblieb das Handwerk in der Anlage A zur Handwerksordnung, das heißt, es handelt sich um ei…
Meisterprüfungsordnung für Graveure
Blickpunkt Recht & Steuern / Mit der neuen Meisterprüfungsverordnung für das Graveur-Handwerk, die am 25. November 2005 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, sind auch für dieses Handwerk die Prüfungsanforderungen an neue handwerkliche Entwicklungen an…
Neue Meisterprüfungsverordnung für das Keramiker-Handwerk
Blickpunkt Recht & Steuern / Für das Keramiker-Handwerk wurde nun im Bundesgesetzblatt die neue Meisterprüfungsverordnung vom 13. Januar 2006 verkündet. Sie tritt damit am 1. April 2006 in Kraft und löst die veraltete Vorläuferverordnung vom 3. Februar 1983 ab. Ein besonder…
Änderungenen bei Gebühren der Gemeinschaftsmarke treten in Kraft
iuranovit / Am 25. Juli sind Änderungen zur Verordnung 2868/95, zur Umsetzung der Verordnung über die Gemeinschaftsmarke, und Änderungen zur Verordnung 2869/95 über die beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Mode…
BDÜ-Veröffentlichungen
Transblawg / Beim BDÜ gibt es einige Veröffentlichungen zu bestellen. Neu - und ohne Gewähr - Dolmetscher und Übersetzer im Landesrecht, hsg. Norbert Zänker: Prüfung, Beeidigung, Ermächtigung bzw. Bestellung von Dolmetschern und…
Lieferung von Gebäuden
Blickpunkt Recht & Steuern / Gemäß § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG ist die Lieferung von Gebäuden oder Gebäudeteilen vor dem Erstbezug umsatzsteuerfrei. Beim Verkauf eines neu errichteten Gebäudes ist der über eine einfache “Grundausstattung”…
