Neue Meisterprüfungsverordnung für das Zimmerer-Handwerk

Für das Zimmerer-Handwerk wurde eine neue Meisterprüfungsverordnung erlassen.

Im Zimmerer-Handwerk gilt nach wie vor das Meisterprinzip, d.h., die bestandene Meisterprüfung ist für die selbständige Berufsausübung grundsätzlich erforderlich. Auf Grund des breiten Tätigkeitsspektrums wurde bei der Erarbeitung der Meisterprüfungsverordnung im Teil I besonderes Augenmerk auf ein bautechnisches sowie bauphysikalisches Qualifikationsniveau gelegt. Bei der Erarbeitung des Teils II sind die fachtheoretischen Qualifikationen in vier Handlungsfelder einge­gangen. Die Qualifikationskataloge des Teils II tragen dem Berufslaufbahnkonzept im Zimmerer-Handwerk für die individuelle Karriereplanung durch eine Verzahnung der Aus- und Weiterbildung sowie von Anrechungsoptionen auf die Meisterprüfung Rechnung.

Von den Blockbauten der Bronzezeit bis zu den modernen energiesparenden Häusern in Holz­bauweise und den Aufsehen erregenden Ingenieurkonstruktionen in Holz reicht die Geschichte des Zimmererberufs. Nach der Blütezeit im Mittelalter, aus der bis zu 750 Jahre alte Fachwerkhäuser erhalten sind, hat heute eine neue Ära des Bauens mit Holz begonnen. Die Ausweitung der Aufgaben für den Zimmerer ist verbunden mit einer raschen Entwicklung der Werk­stoffe und Systeme sowie der Werkzeuge, Maschinen und Anlagen. Besonders deutlich wird der zukunfts­orientierte Wandel bei der rechnergestützten Konstruktion, Fertigung und Organisation im Holzbau. Der Holzbau und der Ausbau, das heißt Bauwerke und Bauwerksteile in Holzkonstruktion und der trockene Ausbau, bilden die Hauptaufgaben des Zimmerers. Sie reichen von der Herstellung von Dachstühlen und einzelnen Holzbauteilen bis hin zur Erstellung kompletter Gebäude in Holzbauweise einschließlich des Ausbaus. Anbauten und Aufstockungen zählen ebenso zu seinen konstruktiven Tätigkeiten. Im Ausbau übernimmt der Zimmerer den Wärme- und Feuchteschutz, zum Beispiel für Niedrigenergie- und Passivbauweisen, ferner den Schall- sowie den Brandschutz. Sein Tätigkeitsbereich umfasst ebenso den Ausbau an Boden, Wand und Decke im Neubau wie bei der Modernisierung, beispielsweise im Dachausbau sowie auch den Treppenbau.

Die neue Meisterprüfungsverordnung von 16. April 2008 tritt am 1. Juni 2008 in Kraft und löst die Vorläuferverordnung vom 26. Januar 1998 ab.

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Erschienen 9. Mai 2008 auf http://www.meisen.info.

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