Neue Meisterprüfungsverordnung für das Vulkaniseur- und Reifenmechaniker-Handwerk
Für das Vulkaniseur- und Reifenmechaniker-Handwerk wurde die Meisterprüfungsordnung überarbeitet. Auch nach der Handwerksrechtsnovelle vom 1. Januar 2004 verblieb das Handwerk in der Anlage A zur Handwerksordnung, das heißt, es handelt sich um ein zulassungspflichtiges Handwerk, für dessen selbständige Ausübung die Meisterprüfung obligatorisch ist.
Auf Grund des fortschreitenden Modernisierungsprozesses und der Anpassung an die technologische Entwicklung mussten die Vorschriften für das Meisterprüfungswesen im Vulkaniseur- und Reifenmechaniker-Handwerk aktualisiert und modernisiert werden.
Ein besonderes Augenmerk bei der Erarbeitung der Meisterprüfungsverordnung für das Vulkaniseur- und Reifenmechaniker-Handwerk galt dabei dem Teil I der Meisterprüfung. Auf Grund des breiten Tätigkeitsspektrums hat der Prüfling seine meisterlichen Fertigkeiten und Kenntnisse in den Technikbereichen Vulkanisation, Reifen und Räder sowie Fahrwerk nachzuweisen. Mit der bestandenen Meisterprüfung hat er den Nachweis erbracht, dass er die ganze Breite des Handwerks beherrscht.
Die neue Meisterprüfungsverordnung vom 5. Mai 2006 (BGBl. I S. 1156) tritt am 1. September 2006 in Kraft und löst die veraltete Vorläuferverordnung vom 11. Januar 1989 ab.
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