Neue Markenformen: Spiegelmarken

Gestern beschrieb ich zusammengesetzte Marken als neue Markenform und als (theoretische) Möglichkeit, Begriffe trotz absoluter Eintragungshindernisse nach § 8 MarkenG zur Marke zu machen.

Während ich noch an dem Beitrag schrieb, fiel mir eine andere Variante der Umgehung absoluter Eintragungshindernisse ein, die mir vor Jahren bereits durch den Kopf schwirrte. Heute ist der Tag gekommen, die Idee öffentlich zu machen.

Nehmen wir das Wort Querdenker, das derzeit noch als Wortmarke im Register beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angemeldet ist. Spulen wir in Gedanken die Zeit vor und denken uns die Eintragung weg, weil die Marken zwischenzeitlich auf Antrag gelöscht wurde. In Gedanken sind wir richtige Querdenker. Mehr noch: wir sind eisenharte Querköpfe, die partout nicht wahrhaben wollen, dass der Begriff Querdenker nicht als Wortmarke für Druckereierzeugnisse, Werbung sowie Ausbildung markenfähig ist. Wir wären ja keine Querdenker, wenn wir die Lösung nicht parat hätten. Halten Sie einen Spiegel vor Ihr Bildausgabegerät oder drehen alternativ Ihr Display in Richtung einem spiegelnden Fenster.

Wenn das Wort Querdenker nicht als Marke eintragungsfähig ist, wäre die nachfolgende Bildmarke auch nicht eintragungsfähig, da sich die Wiedergabe der Marke in ihrem Wortlaut beschränkt.

Im geschäftlichen Verkehr könnten Spiegelmarken mit Hilfe von Spiegeln so eingesetzt werden, dass das Publikum nur das Spiegelbild wahrnimmt. Was das DPMA oder Wettbewerbskammern dazu sagen, ist noch nicht bekannt. Also, bevor Sie nun loslegen und eine Spiegelmarke nach der anderen anmelden und benutzen, fragen Sie vorher besser noch jemanden, der sich mit den rechtlichen Problemen, die entstehen können, gut auskennt.

Die Fachanwälten für gewerblichen Rechtschutz von SEWOMA® stehen zwar nur ganz klein in den Gelben …

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Themen: Anwalt , Berlin , Wettbewerb , Marken , Gewerblicher Rechtsschutz , Dpma , Marke , Fachanwalt , Patent , Publikum , Wortmarke , Werbung , Markenamt , Bildmarke
Rechtsgebiet: Markenrecht

Erschienen 5. Februar 2010 auf http://sewoma.de/berlinblawg.

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