Neue Marke - schon SM angemeldet?

CK - Washington.   Seit 15 Jahren meldet man als Markeninhaber nicht nur die Marke zur Eintragung an, sondern auch die passenden Domain-Namen. Schockiert darf niemand sein, wenn nach der Markenanmeldung die Domains verschwunden sind. Für zehn Dollar waren sie zu haben; nun verlangt ihr Inhaber $400 oder $2000. Dasselbe gilt für Social Media: Ist die Marke bei Twitter, Facebook, MySpace, Hipster, Yelp und den großen Mailanbietern von GMail bis AOL angemeldet? Nach der Antragstellung beim Markenamt ist es oft zu spät: Der Anwalt kann helfen, doch die krassen Fälle erfordern zunächst das Aufspüren der Anmelder und werden teurer. Bei US-Firmen gilt es, einen peinlichen Fehler zu vermeiden: Nach dem Digital Millennium Copyright Act kann ein Rechteinhaber oft halbwegs einfach eine Urheberrechtsverletzung beheben lassen. Peinlich wird der Vorstoß, wenn der Korrekturantrag falsch formuliert ist oder Markenrechte, Namensrechte oder Domainrechte r…

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Themen: Marke , Digital Millennium Copyright Act , /usa-recht-2011/marshal
Rechtsgebiet: Markenrecht

Erschienen 29. März 2011 auf http://anwalt.us.

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