Von wegen rechtsfreier Raum Internet
Internet-Law | 4. November 2011 — Der AK Vorratsdatenspeicherung weist auf die unlängst veröffentlichte ausführliche Fassung der Polizeilichen Kriminalstatistik …
Das Bundeskriminalamt hat inzwischen die Polizeiliche Kriminalstatistik 2010 in vollständiger Form veröffentlicht. Auf pdf-Seite 260 finden sich die Zahlen für im Netz begangene Straftaten, die für das Thema IP-Vorratsdatenspeicherung relevant sind. Sie bestätigen die Vorabmeldung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom Mai, wonach von einem „rechtsfreien Raum“ Internet auch ohne Vorratsdatenspeicherung keine Rede sein kann:
Kriminalstatistik rechtfertigt keine IP-Vorratsdatenspeicherung
Im Jahr 2010 und damit im Wesentlichen nach dem Ende der Vorratsdatenspeicherung wurden in Deutschland 71% aller bekannten Internetdelikte aufgeklärt. Damit waren im Internet begangene Straftaten auch ohne Vorratsdatenspeicherung deutlich häufiger aufzuklären als außerhalb des Internet begangene Straftaten (55%). Die Vorratsdatenspeicherung hat in Deutschland zudem keine erkennbare Auswirkung auf die Entwicklung von Aufklärungsquote und Anzahl registrierter Straftaten gehabt – sie ist somit überflüssig.
Neu sind die Zahlen für den Bereich der Verbreitung strafbarer Pornographie (insbesondere Kinderpornographie) im Internet, mit deren Verfolgung Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ihren Vorstoß zur erneuten Einführung einer IP-Vorratsdatenspeicherung rechtfertigen will. 2010 und damit im Wesentlichen nach dem Stopp der letzten IP-Vorratsdatenspeicherung wurde eine Aufklärungsquote von 76% aller registrierten Verdachtsfälle der Verbreitung strafbarer Pornographie (insbesondere Kinderpornographie) im Internet erreicht. Die Zahl der polizeilich bekannten Verdachtsfälle ist überdies massiv rückläufig, wiederum ganz unabhängig von Inkrafttreten und Außerkrafttreten der letzten, sechsmonatigen IP-Vorratsdatenspeicherung (2008: 10.323 Fälle, 2009: 6.092 Fälle, 2010: 4.655 Fälle). Das Vorhaben des Bundesjustizministeriums, zur Aufklärung von Missbrauchsdarstellungen im Netz erneut sämtliche Internet-Verbindungsdaten auf Vorrat speichern zu lassen, ist somit fachlich nicht zu rechtfertigen.
Schutzlücken-Kampagne des BKA
Leider hat es die BKA-Kriminalstatistik nicht vermocht, das eigene Haus zur Aufgabe dessen hanebüchener Schutzlücken-Kampagne zu bewegen („84% der IP-Abfragen erfolglos“). Immerhin ist das BKA inzwischen gezwungen worden, seine politisch motivierte „Sondererhebung zur Begründung des polizeilichen Bedarfs der Auskunft über längerfristig gespeicherte Verkehrsdaten“ selbst als nicht aussagekräftig zu bezeichnen:
„Die BKA-interne Vollerhebung bildet … nur einen bestimmten Ausschnitt der aufgrund fehlender Mindestspeicherfristen erfolglosen Straftatenaufklärung sowie Gefahrenabwehr ab. Die Ergebnisse sind insofern für eine Argumentation zu möglichen Auswirkungen auf die Aufklärungsquoten der bundesweiten Polizeilichen Kriminalstatistik [PKS] nicht aussagekräftig. Die Erhebung liefert letztlich aufgrund ihrer Konzip…
» Vollständiger ArtikelErschienen 4. November 2011 auf http://www.daten-speicherung.de.
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Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung - Freiheit statt Angst!
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