Neue Insiderstrafnorm
am 09.12.2006 von strafprozessDer Bundesrat hat gemäss Medienmitteilung vom 08.12.2006 die Botschaft zur Teilrevision der Insiderstrafnorm (Art. 161 StGB) verabschiedet. Die Vorlage des Bundesrats lautet wie folgt: Art. 161 Ziff. 3–53. Aufgehoben4. Ist die Verbindung zweier Aktiengesellschaften geplant, so gelten die Ziffern 1 und 2 für beide Gesellschaften.5. Die Ziffern 1, 2 und 4 sind sinngemäss anwendbar, wenn die Ausnützung der Kenntnis einer vertraulichen Tatsache Anteilscheine, andere Wertschriften, Bucheffekten oder entsprechende Optionen einer Genossenschaft oder einer ausländischen Gesellschaft betrifft.Der Medienmitteilung ist zu entnehmen, dass der gesetzgeberische Aktionismus weiter geht: ImZusammenhang mit der unbestrittenen Teilrevision der Insiderstrafnorm wird zurzeit auch verschiedentlich eine grundsätzliche Überprüfung der derzeitigen Regulierung im Bereich der Börsendelikte und des Marktmissbrauchs gefordert. Diese Fragen betreffen nicht nur das Strafrecht, sondern auch die Börsengesetzgebung. Eine solche grundsätzliche Überprüfung sowie die Ausarbeitung von weiteren Massnahmen sind jedoch komplex und bedingen einen grösseren Zeitaufwand. Deshalb hat der Bundesrat das Eidg. Finanzdepartement EFD am 29. September 2006 beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Eidg. Justiz- und Polizeidepartement EJPD den Bedarf für eine grundsätzliche Überprüfung der derzeitigen Regulierung im Bereich der Börsendelikte und des Marktmissbrauchs inklusive der Zuständigkeiten zu deren Verfolgung abzuklären.
Insiderstrafnorm erweitert
strafprozess / Wenn eine Gesetzesbestimmung nicht zu der gewünschten Anzahl an Kriminellen führt, erweitert man sie. In diesem Sinn hat der Nationalrat heute als Zweitrat die Neufassung der Insiderstrafnorm ( Art. 161 StGB) ohne Gegenstimmen verabschiedet. Damit…
BWIS II: Auftrag zur Ausarbeitung der Botschaft
strafprozess / Nachdem der Bundesrat die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zur Kenntnis genommen hat, hat er das EJPD mit der Ausarbeitung der Botschaft beauftragt. Den vielen und durchaus gewichtigen Bedenken soll gemäss Pressemitteilung dadurch Rechnung g…
Die Stunde der Experten
strafprozess / Nach dem Geplärre der Politiker und der selbsternannten Experten, schickt der Bundesrat in Sachen Roschacher / GPK-Bericht Experten ans Werk, die aufgrund der Akten und Fakten handeln werden. Georg Müller (Medienmitteilung): Der Bundesrat hat gem…
Neues Insiderstrafrecht
strafprozess / Die Rechtskommission des Nationalrats hat einstimmig beschlossen, das zahnlose Insiderstrafrecht (vgl. Art. 161 StGB und Art. 161bis StGB) zu verschärfen. Aus der entsprechenden Medienmitteilung: Die Kommission hat sich einstimmig für eine Versch…
202c StGB(E) weiter in der Kritik
Kleinblog | David Klein / Am geplanten § 202c StGB scheiden sich nach wie vor die Geister. Das BMJ sieht keine Probleme, der Rest der Betroffenen schon: zuletzt der Bundesrat, der das Gesetz “praxisfremd” nennt. Hauptangriffspunkt sind die Hacker-Tools, die…
Änderungen zu Verbandsbeschwerderecht und Umweltverträglichkeitsprüfung in Anhörung
Blawg von David Vasella / Die Verordnungen zum Verbandsbeschwerderecht und zur Umweltverträglichkeitsprüfung sollen den Gesetzesänderungen des Parlaments angepasst werden. Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK hat am 21. Dezember 2007 eine en…
Botschaft zum Patentgerichtsgesetz
KunzOBlog / Die Botschaft zu einem Patentgerichtsgesetz wurde vom Bundesrat verabschiedet (vgl. die Medienmitteilung des EJPD). Mit dem Patentgerichtsgesetz soll ein neues nationales Spezialgericht geschaffen werden, das bei Streitigkeiten in patentrechtlich…
IRSG: Verbesserter Rechtsschutz gegen Beschlagnahmeverfügungen
strafprozess / Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion Baumann 06.3240 n (Rechtshilfe in Strafsachen. Gerichtliche Überprüfung von Sperrungen von Vermögenswerten) und damit einen verbesserten Rechtsschutz gegen Beschlagnahmeverfügungen im Rechtshilfev…
» SR 311.0 Art. 161 1. Strafbare Handlungen gegen das Vermgen. / Ausntzen der Kenntnis vertraulicher Tatsachen (Schweizerisches Strafgesetzbuch)
» EFD - Botschaft zur Änderung des Schweizerischen Strafgesetzbuches (Streichung von Artikel 161 Ziffer 3 StGB; Teilrevision der Insider-Strafnorm)
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