Neue Gesetze am 01.07. 2008 in Kraft

Seit dem 01.07.2008 neu in Kraft:

Rechtsdienstleistungsgesetz Danach ist von nun an die unentgeltliche, altruistische Rechtsberatung nicht mehr der Rechtsanwaltschaft vorbehalten, sondern wird grundsätzlich freigegeben. Für die Rechtsberatung im Familien- und Freundeskreis gelten dabei keinerlei gesetzliche Vorgaben. Karitative Einrichtungen, Verbraucherberatungsstellen oder der Mieterbund müssen gewährleisten, dass sie Rechtsdienstleistungen nur durch oder unter Anleitung eines Volljuristen erbringen.

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Gesetz zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren Am 01.07.2008 ist das Gesetz zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren in Kraft getreten. Dan… » Vollständiger Artikel
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Themen: Gesetz , Rechtsdienstleistungsgesetz , Freundeskreis , Neue Gesetze

Erschienen 2. Juli 2008 auf http://ra-kadelke.de.

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