Neue Fassung des § 522 ZPO
§ 522 ZPO hat nun folgende Fassung (vgl.: Bundestagsprotokoll vom 07.07.11 sowie dazu die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses): § 522 Zulässigkeitsprüfung; Zurückweisungsbeschluss (1) Das Berufungsgericht hat von Amts wegen zu prüfen, ob die Berufung an sich statthaft und ob sie in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt und begründet ist. Mangelt es an einem dieser Erfordernisse, so ist die Berufung als unzulässig zu verwerfen. Die Entscheidung kann durch Beschluss ergehen. Gegen den Beschluss findet die Rechtsbeschwerde statt. (2) Das Berufungsgericht soll die Berufung durch Beschluss unverzüglich zurückweisen, wenn es einstimmig davon überzeugt ist, dass 1. die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, 2. die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat, 3. die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts nicht erfordert und 4. eine mündliche Verhandlung nicht geboten ist. Das Berufungsgericht oder der Vorsitzende hat zuvor die Parteien auf die beabsichtigte Zurückweisung der Berufung und die Gründe hierfür hinzuweisen und dem Berufungsführer binnen einer zu bestimmenden Frist Gelegenheit zur S…
» Vollständiger ArtikelThemen: Zpo , 522 ZPO Neue Fassung
Rechtsgebiet: Zivilrecht
Erschienen 11. Juli 2011 auf http://vomrechte.blogspot.com.
Manchmal klappt es doch
Rechtsanwalt News | 15. Oktober 2009 — Wenn das Berufungsgericht meint, dass eine Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat, dann kann es diese unter den Voraussetzungen…
§ 522 Abs. 2 ZPO: Der Berufungskiller und Killer der Gerechtigkeit
Recht™ by Nordisch | 20. Januar 2011 — Viele Juristen kennen vielleicht schon das Problem mit dem Paragraphen 522 Abs. 2 Zivilprozessordnung. Eine kleine Stellungnahm…
Die neue Berufung (II): Das Orakel mündliche Verhandlung ist tot
CMS Hasche Sigle | 20. Juli 2011 — Das Berufungsrecht ist wieder im Wandel. Bisher konnte aus der Tatsache, dass eine mündliche Verhandlung angeordnet wird, oft…
Berufungszulassung und die falsch bestimmte Berufungssumme
Rechtslupe | 20. Mai 2011 — Hat das erstinstanzliche Gericht keine Veranlassung gesehen, die Berufung nach § 511 Abs. 4 Satz 1 ZPO zuzulassen, weil es von …
Die neue Berufung: Das Orakel mündliche Verhandlung
CMS Hasche Sigle | 26. Januar 2011 — Im zivilprozessualen Berufungsrecht könnten einmal mehr Neuerungen und damit neue Fragen anstehen. Zum Beispiel diese: Wann i…
Neuregelung der Berufung
Neues aus dem Immobilienrecht | 18. November 2011 — Ab 27.10.2011 gelten neue Regelungen für Rechtsmittel in Zivilverfahren. Berufungsgerichte waren bislang nach § 522 Abs. 2 ZP…
Streitwertherabsetzung und Berufungszulassung durch das Berufungsgericht
Rechtslupe | 9. Dezember 2011 — Hat das erstinstanzliche Gericht keine Veranlassung gesehen, die Berufung nach § 511 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 ZPO zuzulassen, weil e…
Beschwerde Gegen Nichtzulassung Der Revision: Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
Vertretbar Weblawg | 20. Februar 2006 — Die Revision in Zivilsachen, die nach § 133 GVG grundsätzlich vom BGH zu entscheiden ist, findet seit dem 01.01.2002 unabhängig…
10 Jahre sind genug ? – Zurückweisung der Berufung
Der Rechthaber | 22. Juli 2011 — Am 27. Juli 2001 hat der Gesetzgeber eine wesentliche Einschränkung des Rechtsschutzes im Zivilprozess beschlossen: die Berufun…
Bedingte Einlegung der Berufung
scheidungsblog.com | 25. April 2007 — Der u. a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichshofs hatte in dem Beschluss vom 14.03.07 über die Zulä…
Amtliches Protokoll der 120. Sitzung des Deutschen Bundestages am Donnerstag, dem 7. Juli 2011

