Der Weg ist frei für einheitliche Regeln bei grenzüberschreitenden Ehescheidungen
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Rechtssicherheit für Kinder und Eltern: Europäische Kommission und 10 Länder preschen mit Scheidungsregelung für gemischte Ehen vor.
Eine Österreicherin und ein Engländer heiraten in Großbritannien. Das Ehepaar lebt zwei Jahre lang mit dem gemeinsamen Sohn in Österreich. Der Ehemann verlässt seine Frau und drängt auf Scheidung. Sie weiß allerdings nicht, nach welchem Recht sie sich scheiden lassen kann. Gilt österreichisches oder britisches Recht? Tausende Europäer befinden sich jedes Jahr in einer ähnlich schwierigen Lage, weil in jedem EU-Land die Zuständigkeit für Scheidungsangelegenheiten anders geregelt ist. Die Europäische Kommission legt heute eine konkrete Lösung vor: eine Vorschrift, die den Ehepaaren die Entscheidung überlässt, nach welchem Landesrecht sie sich scheiden lassen wollen. Die vorgeschlagene EU-Verordnung wird Ehepaaren gemischter Staatsangehörigkeit, Ehepaaren, die getrennt in verschiedenen Ländern leben oder die zusammen in einem anderen Land als ihrem Heimatland leben, helfen. Sie soll die Belastung der Kinder verringern und den schwächeren Partner bei Scheidungsstreitigkeiten schützen. Jedes Jahr werden in der EU rund 300 000 Mischehen geschlossen. Der heute vorgelegte Verordnungsvorschlag geht auf einen Antrag von 10 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Österreich, Rumänien, Slowenien, Spanien und Ungarn) auf Anwendung des Verfahrens der verstärkten Zusammenarbeit zurück. Wenn die Verordnung angenommen wird, wird erstmals in der Geschichte der EU von diesem Verfahren Gebrauch gemacht.
„Auf gemischte Ehepaare kommen manchmal unerwartete rechtliche Probleme zu, die die Tragödie einer Ehescheidung zu einer finanziellen und emotionalen Katastrophe machen können. Das kann den Betroffenen das Leben zur Hölle machen,“ so EU-Kommissarin für Justiz, Grund- und Bürgerrechte, Viviane Reding, „tausende Ehepaare sind in einer schwierigen persönlichen Lage, weil die Rechtssysteme ihrer Länder bisher keine klaren Antworten geben. Oft sind Kinder und die schwächeren Ehepartner die Leidtragenden. Wir dürfen die Menschen in der EU bei komplizierten internationalen Scheidungsfällen nicht alleine lassen. Sie brauchen klare Regeln und sollen wissen, welche Rechte sie haben, und daher haben wir uns zu diesem Schritt entschlossen.“
Die derzeitige Rechtslage für Mischehen ist komplex:
20 EU-Staaten entscheiden auf der Grundlage von Bezugskriterien wie Staatsangehörigkeit und langfristiger Aufenthalt darüber, welches Landesrecht maßgebend ist, so dass die Scheidung nach dem Recht vollzogen wird, zu dem das Ehepaar einen Bezug hat.
7 EU-Mitgliedstaaten (Dänemark, Lettland, Irland, Zypern, Finnland, Schweden und das Vereinigte Königreich) w…
» Vollständiger ArtikelErschienen 1. April 2010 auf http://www.familienrecht-muenchen.info.
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