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Neue EU-Arbeitszeitrichtlinie

am 29.09.2005 von Handakte WebLAWg

Mit dem kommenden Jahreswechsel läuft die Übergangsfrist für die Umsetzung der neuen EU-Arbeitsschutzrichtlinie aus. Vom 1. Januar an gilt: Arbeitnehmer dürfen maximal 48 Stunden pro Woche …

Lota Maier am 10.06.2008 um 15:32 Uhr:

Vergleicht man die neue EU-Richtlinie mit dem § 3 Satz 1 Arbeitszeitgesetz „Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten.“, Was bei einer 6 Tage Woche eine wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden pro Wochen ergibt, stellt man fest das es keine wirkliche Verbesserung ist. Wünschenswert wäre jedoch wohl eine Regelung von 40 Stunden pro Woche gewesen. Eine Äußerung des Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) mit den Worten "es sei eine gute Lösung" halte ich für völlig verfehlt und populistisch, solche Politiker sollten sich die Fragen stellen auf welcher Sie stehen, ob Sie ein Genosse der Bosse sind oder ob Sie die Interessen der Arbeitnehmer vertreten.

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