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Neue Durchführungsanweisung der BA zu Aufhebungsverträgen jetzt online verfügbar

am 15.11.2007 von arbeitsrechtblog

Seit November 2007 gilt bei der Bundesagentur für Arbeit eine neue Durchführungsanweisung für die Beurteilung von Aufhebungsverträgen. Die wichtigste Änderung:Ein wichtiger Grund für den Abschluss eines Aufhebungsvertrages liegt nun vor, wenn - eine Abfindung von 0,25 bis zu 0,5 Monatsentgelten pro Beschäftigungsjahr gezahlt wird und - der Arbeitgeber betriebsbedingt unter Einhaltung der Kündigungsfrist zum selben Zeitpunkt gekündigt hätte und - die Kündigungsfrist eingehalten worden wäre und - der Arbeitnehmer nicht unkündbar war. Anlass für die Änderung war das Urteil des BSG vom 12.7.2006 (B 11a AL 47/05 R). Unbedingt zu beachten ist, dass die neuen Grundsätze ausserhalb der Abfindungs-Bandbreite von 0,25 bis 0,5 Monatsentgelten pro Beschäftigungsjahr nicht gelten. Bei solchen Abfindungen …

Sperrzeit

Blickpunkt Recht & Steuern / Die Bundesagentur für Arbeit hat ihre Dienstanweisung zu den Sperrzeiten aktualisiert. Inhaltlich wurde die Dienstanweisung insbesondere in drei Punkten geändert: Ein wichtiger Grund für den Abschluss eines Aufhebungsvertrages liegt n…

Keine Sperrfrist mehr bei Aufhebungsverträgen

kielanwalt.de / Der einvernehmlichen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch einen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossenen Aufhebungsvertrag stand bislang in der Praxis regelmäßig die seitens der Bundesagentur für Arbeit (BA) vorgenommene Interpr…

Keine Sperrfrist mehr bei Aufhebungsverträgen

kielanwalt.de / Der einvernehmlichen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch einen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossenen Aufhebungsvertrag stand bislang in der Praxis regelmäßig die seitens der Bundesagentur für Arbeit (BA) v…

Zur Vererblichkeit der Abfindung nach § 1a KSchG

Recht und Alltag / Nach der im Jahre 2004 eingeführten Vorschrift des § 1a KSchG hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Zahlung einer Abfindung in Höhe eines halben Monatsgehaltes pro Beschäftigungsjahr, wenn der Arbeitgeber betriebsbedingt kündigt, der Arbeitnehmer ge…

Durchführungsanweisung (DA) der Bundesagentur zu Sperrzeit

JuracityBlog / wurde frisch aktualisiert (Ergänzung der Durchführungsanweisung Stand Oktober 10/2007). Rinn in die Kartoffeln, raus aus die Kartoffeln. Jetzt ist wieder ein Aufhebungsvertrag oder eine betriebsbedingte Kündigung nach § 1 a KSchG…

Aufhebungvertrag ohne Sperrzeit

JuracityBlog / das geht wieder nach der neuesten Aktualisierung (19.10.2007) der Durchführungsanweisung (DA) der Bundesagentur zur Sperrzeit nach § 144 SGB III. Dort heisst es: “1. Ein wichtiger Grund für den Abschluss eines Aufhebungsvertrages lie…

Abfindungen wegen einer Änderung der Arbeitsbedingungen sind beitragspflichtig

andreas-buschmann.net / Erhält ein Arbeitnehmer eine Abfindung als Ausgleich für eine Verschlechterung seiner Arbeitsbedingungen, ist die Abfindung beitragspflichtig in der Sozialversicherung. Was aber gilt, wenn der Arbeitnehmer wegen der Beendigung seines Vollzeitarbei…

Einhaltung der Kündigungsfrist kann ohne Klagefrist verlangt werden

andreas-buschmann.net / Wenn der Arbeitgeber eine Kündigung mit einer falsch berechneten Kündigungsfrist erklärt - muss der Arbeitnehmer innerhalb der dreiwöchigen Klagefrist Klage zum Arbeitsgericht erheben, wenn er sich nur auf die Einhaltung der Kündigungsfrist beru…

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RA Henning Wüst

Ansichten, Einsichten und Aussichten rund ums Arbeitsrecht. Von Henning Wüst, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

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