Neue Düsseldorfer Tabelle ab dem 1.1.2010
Seit dem 1.1.2010 ist die neue Düsseldorfer Tabelle zur Berechnung des Kindesunterhaltes in Kraft getreten. Aufgrund der Anpassung an
die gestiegenen Lebenshaltungskosten sind die Tabellenbeträge je nach Alter des Kindes und Einkommen des jeweiligen
Unterhaltsverpflichteten um 36,- € bis zu 89,- € gestiegen. Es lohnt sich daher, eine Überprüfung vorzunehmen und ggf. eine Anpassung
der Unterhaltszahlungen zu verlangen !
Bisher ging die Düsseldorfer Tabelle davon aus, dass der Unterhaltsverpflichtete 3 Personen gegenüber unterhaltsverpflichtet ist.
Seit dem 1.1.2010 setzt der Tabellenunterhalt eine Unterhaltspflicht gegenüber 2 Personen voraus. Sind mehr oder weniger
Unterhaltsberechtigte vorhanden, so wird eine Höherstufung oder ein Abschlag vorgenommen.
Bisher galt die Düsseldorfer Tabelle für jeweils 2 Jahre. Nunmehr werden die Tabellenbeträge jährlich angepasst, um den steigenden
Lebenshaltungskosten , sowie dem Schutz des Existenzminimums minderjähriger Kinder Rechnung zu tragen. Eine erneute Anpassung findet
daher zum 1.1.2011 statt.
Vom Tabellenunterhalt in Abzug zu bringen ist jeweils das hälftige Kindergeld. Voraussetzung ist, dass der Elternteil, bei dem die
Kinder leben, das bezieht, so wie dies
regelmäßig der Fall ist. Das hälftige Kindergeld beträgt für das erste und zweite Kind jeweils 92,- €, für das dritte Kind 95,- €, ab
dem 4.ten Kind 107,50 €.
Wissenswert ist außerdem, dass in der Düsseldorfer Tabelle keine Beiträge für die Krankenversicherung enthalten sind. Ist das
minderjährige Kind nicht im Rahmen einer Familienversicherung mitversichert, muss zusätzlich zu dem Tabellenunterhalt vom
unterhaltspflichtigen Elternteil der Beitrag für die Krankenversicher…
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