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Neue Bußgeldvorschriften für Abstandssünder

am 19.06.2006 von http://gesetz.blogg.de/

Abstandsverstöße werden seit neuestem mit höheren Bußgeldbeträgen geahndet. Verschärft worden sind die Bußgeldregelsätze bei Abstandsverkürzungen unterhalb des 0,8-Sekunden-Abstands und damit bei den konkret gefährdenden Abstandsverstößen, sofern die Geschwindigkeit mehr als 80 km/h beträgt:

Bei den Regelfahrverboten wird die Eingangsschwelle im Vergleich zur bisherigen Regelung um eine Stufe abgesenkt. Sie liegt nun bei Abständen, die weniger als 3/10 des halben Tachowerts betragen, sofern die Geschwindigkeit bei mehr als 100 km/h liegt.

Bei der Dauer des Fahrverbots wird in Abhängigkeit vom Ausmaß der Abstandsverkürzung differenziert. Damit will man dem Umstand Rechnung tragen, dass die Unfallwahrscheinlichkeit, die Unfallfolgen sowie die Offensichtlichkeit der Zuwiderhandlung für die Kraftfahrer bei Abstandsverkürzungen, die unter noch weiterer Verkürzung des 0,8-Sekunden-Abstands und bei noch höherer Geschwindigkeit …

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